Schlappe für Scientology

Werben für Scientology: Die Organisation zeigt Flagge(n). [Fotos: Clauser]
Normalerweise wirken sie eher im Verborgenen. Am Nachmittag aber zeigten die Mitglieder der Scientology Kirche in Münsters Innenstadt offen Flagge. Und zwar im wahrsten Sinne des Wortes. Vor dem Rathaus demonstriert die umstrittene Organisation, welche Staaten der Erde sie bereits als reguläre Religionsgemeinschaft anerkannt haben.
Observation rechtens
Vor dem Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) am Aegidiikirchplatz gab es derweil eine juristische Schlappe. Der 5. Senat bestätigte ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom November 2004, wonach die Beobachtung der Scientologen durch den Bundesverfassungsschutz rechtens ist. Auch nachrichtendienstliche Mittel sind bei der Überwachung erlaubt.
Der 5. Senat des OVG unter Vorsitz von Dr. Michael Bertrams (r.) wies die Scientology-Klage ab.
Mehrstündige Verhandlung
Zu diesem Schluss kam das Richtergremium um Gerichtspräsident Dr. Michael Bertrams nach mehrstündiger, mündlicher Verhandlung und ausgiebiger Beratung. In der inhaltlichen Auseinandersetzung ging es nicht um die Frage, ob Scientology als Religion anzuerkennen, sondern darum, ob in der Arbeit der Organisation das Streben nach verfassungsfeindlichen Zielen auszumachen ist.
Grundordnung gefährdet
Das bejahte das OVG ausdrücklich. Vorsitzender Bertrams und seine Kollegen sehen eine Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung durch Scientology. Zahlreiche Hinweise darauf ergäben sich aus Schriften und aktuellen Aktivitäten. Insbesondere die Einschränkung von Verfassungswerten wie der Menschenwürde und des Rechts auf Gleichbehandlung soll nach Überzeugung des Gerichts außer Kraft gesetzt werden. Die Erkenntnis, dass das scientologische Programm in Deutschland umgesetzt werden und die Organisation dementsprechend personell expandieren soll, rechtfertigt es laut Bertrams, die Kläger auch künftig zu observieren.
Die Verhandlung wurde von zahlreichen Medienvertretern interessiert verfolgt. Für die Kläger erschienen neben den Prozessbevollmächtigten auch der Präsident der Scientology Kirche Deutschland, Helmuth Blöbaum, sowie die Pressesprecherin von Scientology Deutschland, Sabine Weber (Bild). Ihr Anwalt Wilhelm Blümel sprach am Rande der Verhandlung von einem „politischen Prozess“ und kündigte weitere rechtliche Schritte an. Notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dem schloss sich Weber am Abend an. "Wir sind überzeugt, den Fall in der nächsten Instanz leztlich zu gewinnen", erklärte sie in einer Pressemitteilung.
Rechtlich offen steht allerdings vorerst nur der Weg einer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht. Denn Revision haben die münsterschen Richter nicht zugelassen. Die bereits 2000 Seiten starke Prozessakte dürfte noch dicker werden.
Stefan Clauser
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Diskriminierung
Dass es sich bei dem Prozess um einen "politischen Prozess" handelte, wie der Anwalt von Scientology sagte, ist wohl sehr richtig. Nicht von ungefähr wurde in letzter Zeit die Stimmung gegen Scientology bewusst geschürt. Der wirkliche Zweck der Beobachtung ist offensichtlich Diskriminierung. Wenn nach einer mehr als zehnjährigen Beobachtung nichts Verwertbares gefunden werden kann, dann sei die Frage erlaubt, was die Maßnahme anderes bezwecken soll. Die Begründung für die Beobachtung ist lächerlich. Auf diese Art könnte man auch eine Beobachtung unserer Amtskirchen rechtfertigen. Entsprechende Bibelzitate sind reichlich vorhanden und der Einfluss auf und die Verflechtung mit dem Staat seitens unserer Amtskirchen steht außer Zweifel.
Ruhig Blut Vorredner. :-)
Keine Sorge. Sie müssen nicht Paranoid werden. Es handelt sich lediglich um ein rechtmäßiges Urteil dass nichts mit ihrer persönlichen Verfolgung zu tun hat.
Niemand will ihnen Schaden, auch wenn sie sich vielleicht so fühlen. Verfolgt, Bedroht, Alleine Gelassen.
Das liegt sicherlich an einer Vitamin Überdosis. Oder vielleicht an einer der eigenen Scientology-Geheimdienst-Organisationen. Jedoch sicher nicht am Verfassungsschutz und der Bundesrepublik Deutschland. :-)
Rechtmäßige Urteile können Unrecht sein
So genannte rechtmäßige Urteile können trotzdem himmelschreiendes Unrecht sein. Es gibt genügend solche Fälle, wie aus der Geschichte bekannt ist. Nur völlige Ignoranten werden die Ansicht vertreten, dass hier keine Diskriminierung stattfindet. Eine Observation durch den Inlandsspionagedienst ist eine Diskriminierung. Dies ist eine Tatsache. Die Bundesrepublik Deutschland wird deshalb auch völlig zurecht regelmäßig vom US-Außenministerium für die Diskriminierung von Scientology gerügt. Die Bespitzelung durch den Inlandsspionagedienst, den ich nicht "Verfassungsschutz" nennen will, weil er die Verfassung mit Füßen tritt, erinnert an schlimmste deutsche Vergangenheit. Normalerweise missbrauchen nur totalitäre Unrechtsregime ihre Spitzelorganisationen für derartige Zwecke. Ich betrachte diese widerliche Vorgehensweise als Schande für Deutschland.
Was kommt als nächstes?
Wenn seit über 10 Jahren Überwachung nichts raus kommt, was kommt dann als nächstes?
Wird die Scientology benutzt, um die "Bespitzelung" von Bürgern zu rechtfertigen?
Hier wurde einfach nur demonstriert, wie die Rechte der Menschen "aufgehoben" werden.
Wer kommt als nächstes dran?
Und was ist, wenn die Scientologen tatsächlich recht haben (im Recht sind)?
Wenn so viele Länder diese Glaubensgemeinschaft als Religion staatlich anerkannt haben, dann wird es vielleicht doch eine eingefahrene deutsche Einstellung gegen Andersdenkende sein?
Ich für mich habe entschieden, mich mit dem scientologischen Gedankengut mehr auseinander zu setzen.
Unterdrückung und Lügen seitens des Verfassungsschutzes
So können wir die Demokratie bestimmt nicht aufrecht erhalten, wenn von oberster Stelle, dem Verfassungsschutz, vorgelebt wird, wie hier diskriminiert wird. Diskriminieren ist unterdrücken. Unterdrücken tun diejenigen, die die Wahrheit nicht kennen und erfinden dann deswegen irgendwas. Lügen eben. Und Lügen haben kurze Beine, lieber Verfassungsschutz.
Demokrat