Stattwurst für Frechheit im Kaminkehrer-Streit

Auch wenn die Schornsteinfegerverordnung nicht mehr zeitgemäß ist - für den dreisten Nazi-Vergleich im Ordnungsamt gibt es heute die Stattwurst. [Foto: Clauser]
Im Ton vergreift sich eigentlich jeder mal. Und dann fällt es oft schwer, Worte der Entschuldigung zu finden und die Sache aus der Welt zu schaffen. Bei Dr. Wilhelm Hopf, Chef des LIT-Verlages, verhält sich das anders. Der will gar nichts aus der Welt schaffen. Im Gegenteil: Der ist offenbar auf Konfrontation aus.
Um die so richtig anzufachen, hat er eine Mitarbeiterin des Ordnungsamts verbal attackiert. Nicht mal eben so im Affekt, sondern per geschliffener und vermutlich wohl erwogener Formulierung in einem Brief. Sie hätte zur Zeit des Dritten Reichs als Beamtin der Stadt „wahrscheinlich zum guten Funktionieren der Nazi-Verwaltung beigetragen“, hat Hopf der Stadt-Bediensteten reingereicht.
Verurteilung völlig zu Recht
So etwas als „Hinweis auf einen historischen Tatbestand“ hinzustellen oder als „freie Meinungsäußerung“ zu deklarieren, ist schlicht eine Frechheit. Sein Urteil wegen Beleidigung hat der streitbare Verleger diese Woche am Amtsgericht völlig zu Recht kassiert. Und von echo gibt es dafür die Stattwurst noch obendrauf.
In der Sache diskutabel
Wohlgemerkt: In der Sache ist das Anliegen Hopfs durchaus diskussionswürdig. Ist die aus den 30-er Jahren des vorigen Jahrhunderts stammende Schornsteinfegerverordnung mit EU-Recht vereinbar? Muss der „schwarze Mann“ wirklich vorgelassen werden, wenn er an der Haustür klingelt? Nur weil ebendieses Haus zufällig gerade in seinem Kehrbezirk liegt? Oder sollte nicht jeder das Recht haben, einen ausgewiesenen Fachmann seiner Wahl mit der Kontrolle und Wartung seiner Feuerungsanlage zu betrauen? Fragen, die der juristischen Klärung harren.
Kein Platz für Beleidigungen
Hopf hat mit seiner unverfrorenen Strategie erreicht, dass der Schornsteinfeger-Problematik über Umwege einige Aufmerksamkeit zuteil geworden ist. Das sollte aber keinesfalls vergessen lassen, dass Verbalinjurien, wie sie vom Amtsrichter glasklar als Beleidigungen eingeordnet wurden, in einer sachlichen Auseinandersetzung zwischen Bürgern und Behörden keinen Platz haben.
Man darf gemeinsam mit dem neuen Stattwurstträger gespannt sein, ob folgende Rechtsinstanzen das anders sehen.
Wolfgang Halberscheidt/Stefan Clauser
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- [16.05.2010 | ECHO]
Zufriedene Händler und erfolgreiche Schnäppchenjäger auf Münsters Promenadenflohmarkt: Zum Auftakt der Saison am Samstag, 15. Mai, haben private Händler auf rund 700 Tischen ihre Waren ausgebreitet, 300 professionelle Verkäufer ergänzten das bunte Angebot. Trotz bescheidener Wetterverhältnisse wurden gute Geschäfte gemacht.
[09.05.2010 | LUH]Was braucht man, um mehr als eineinhalb Jahrtausende in ein Szenario der Vergangenheit zu reisen? Richtig: 600 Jugendliche aus Münster, einen ordentlichen See und den 1. Mai. Und schon sieht es nach ein paar Stunden so aus, wie weiland die römischen Geschichtsschreiber ihre Stadt nach der sprichwörtlichen Plünderung der Vandalen vorgefunden haben.
- [06.05.2010 | CKR]
Gegen das Urteil im Prozess gegen den Wohn+Stadtbau-Geschäftsführer Klemens Nottenkemper, das am Mittwoch, 5. Mai, am Amtsgericht Münster gesprochen wurde, will neben dem Verteidiger jetzt auch der Staatsanwalt Berufung einlegen. Die von der Richterin gesetzte Geldstrafe von 16.000 Euro liegt deutlich unter der Forderung des Anklagevertreters.
- [05.05.2010 | ECHO]
Er habe lediglich die Beschlüsse des Aufsichtsrates umgesetzt und sei sich keiner Schuld bewusst, versicherte Klemens Nottenkemper, als das Urteil schon gesprochen war. Wegen Untreue muss der Geschäftsführer der Wohn+ Stadtbau jetzt 16.000 Euro zahlen – so hat es das Amtsgericht im Prozess um die „Vergnügungsreisen“ am Mittwoch, 5. Mai, beschlossen.
„Verschwendetes Vermögen“: Wohn + Stadtbau-Chef Nottenkemper verurteilt – Anwalt kündigt Berufung an[05.05.2010 | CKR]Wegen „Untreue in vier Fällen“ ist der Geschäftsführer der Wohn+Stadtbau GmbH, Klemens Nottenkemper, am Mittwoch, 5. Mai, am Amtsgericht Münster nach sechs Verhandlungstagen zu einer Geldstrafe in Höhe von 16.000 Euro verurteilt worden. In der Begründung heißt es: „Die Aufsichtsratsfahrten waren sinnvoll, aber nicht notwendig.
Archiv
Am 7.7.2010 ist der Umzug in unser neues Zuhause echo-muenster.de (ohne www.) erfolgt. Auf vielfachen Wunsch bleiben die gesamten bisherigen Inhalte weiterhin hier erreichbar:








Die von ihr daraufhin in
Die von ihr daraufhin in Auftrag gegebene Untersuchung liegt inzwischen vor – angefertigt vom historischen Seminar der Westfälischen-Wilhelms-Universität. So bildet die Expertise bei diamond earrings der Überprüfung mehrere Kategorien, geordnet u.a. nach Art der jeweils personellen Verstrickungen der Betreffenden ins NS-Regime. Wie zu hören ist, wird der Bericht gegenwärtig offenbar noch als Verschluss-Papier gehandelt. Um Einschätzungen des wedding bands Papieres detaillierter erörtern und daraus etwaige Verfahrensmodalitäten abzuleiten, war einst vom Ältestenrat vereinbart worden, eine relativ überschaubare, nicht-öffentlich tagende Kommission zu gründen, die sich mit der heiklen Materie näher befasst. Zusammensetzen soll magnetic bracelet sich der Kreis aus je einem Vertreter pro Partei, soweit die Fraktionsstärke besitzt, und zwei kompetenten Fachberatern.
Schornsteinfeger - Geschäftsmodell aus dem Jahre 1935
Die Schornsteinfeger werden von Behörden und Politikern in Deutschland seit 1935 wie heilige Kühe behandelt.
Dr. Dr. Horst Poller von Haus & Grund Württemberg hat die Schornsteinfeger ein Symbol für nutzlose Beschäftigung, für Monopolisten und für Lobbyisten genannt.
http://www.sueddeutsche-wohnwirtschaft.de/sites/artikel.php?artikel_id=1...
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Joachim Datko - Ingenieur, Physiker - Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol - Sektion Bayern
Portal : www.kontra-schornsteinfeger.de
Forum: www.schornsteinfeger-ko.de
Schornsteinfeger dürfen sich der Verantwortung entziehen,
Am 24.03.08 um 8.23 Uhr ging die Sirene der Örttlichen Feuerwehr in Hasselfelde. Schornsteinbrand in der Kittelstraße. Die Feuerwehr rückte aus und meldete dies den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister. Der aber war nirgentwo auffindbar. Nach mehreren Versuchen holte man einen Bezirksschornsteinfegermeister aus einem anderen Bezirk der dann die Sache an sich nahm und die Erforderlichen arbeiten durchführte. Ja wo war er, der ach so Verantwortungsbewusste Feger der auch noch zum entsetzen der Bevölkerung außerhalb seines Kehrbezirkes wohnt. Na ja ist ja für das zuständige Ordnungsamt egal. Hauptsache er bekommt seine Hoheitlichen Gebühren. Ein Arzt der sich seiner Verantwortung entzogen hätte, den würde man seine Applikation weg nehmen. Da aber ein Feger laut Gesetz in Wohnungen und Häuser rumschnüffeln darf, Verurteilt man Ihn nicht wegen unterlassener Hilfe. Ach so; Ich war gerade in Frankreich, da hat man mich ausgelacht wegen des Fegermonopols in Deutschland als ich dies ansprach. Wir brauchen so ein Unsinn nicht wie Ihr, das bekam ich als Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
birneorange
“Verordnung über das Schornstein-fegerwesen“ v. 28.07.1937
Zur Einführung der Schornsteinfegergesetzlichkeit mit der “Verordnung über das Schornstein-fegerwesen“ v. 28.07.1937 in Deutschland wurden parallel Richtlinien zur Besetzung der Kehrbezirke durch entsprechend regimetreue Schornsteinfegermeister erlassen (“Richtlinien des Reichswirtschaftsministers über die bevorzugte Bestellung von Nationalsozialisten als Bezirks-schornsteinfegermeister“ -13894/ 37- vom 03.08.1937). Ein Ziel der Kehrbezirks- Beleihung war eindeutig die flächendeckende „Betreuung“ der deutschen Bevölkerung durch parteigebundene Personen (hier benannt als: „Träger des goldenen Parteiabzeichens, Träger des Blutordens, Mitglieder der NSDAP vor dem 14.09.1930“) die per Gesetz Zugang zu den Wohnungen der Überwachten hatten. Mit dem § 21(3) der Verordnung wurde dem Reichswirtschaftsminister die Ermächtigung erteilt, bevorzugt Mitglieder der NSDAP zum Bezirksschornsteinfeger zu bestellen und der Widerruf der Bestellung erfolgte gem. § 47 Ziffer 10. ebenda bei erwiesener politischer Unzuverlässigkeit. Die Behauptung, das die Einführung der Schornsteinfegergesetzgebung auf der “Neugestaltung des deutschen Handwerks ab 1935“ basiert, verschleiert die tatsächlichen Ziele des Gesetzes und beantwortet die Notwendigkeit desselben nicht.
Das Schornsteinfegergesetz stammt aus einer Zeit, deren staatliche Gesetzgebung hinsichtlich der Bürger völlig andere Interessen und Motive hatte als die heutige freiheitlich- demokratische Bundesrepublik. Dieses Gesetz sollte schon deshalb im Einzelnen vom Gesetzgeber auf seine Brauchbarkeit überprüft werden.
In keinem Land der Welt existiert eine dem SchfG vergleichbare Gesetzgebung wobei die Bürger dieser Länder kein geringeres Sicherheitsbedürfnis als die Deutschen haben und hier nicht mehr Unfälle im Zusammenhang mit Rauchgasabzuganlagen/ Schornsteinanlagen passieren als in Deutschland.
Schornsteinfegerverordnung und Ordnungsamt
Sind nicht vor den Wahlen alle Parteien angetreten das Dickicht der Verordnungen und Vorschriften zu entrümpeln?
Wollten nicht alle die Kosten der Verwaltung um unnötige Ausgaben reduzieren?
Aber würde sich nicht jeder Selbstständige wünschen, bei dem Stundenlohn des Schornsteinfegers, dass Mahnverfahren und auch Terminprobleme auch noch auf Kosten der Bürger über die Ordnungsämter abwickeln zu lassen?
Bei unserer Familie "meinte" der Schornsteinfeger, ohne einen Termin, über unsere Zeit und die Wohnung verfügen zu können und als dies nicht klappte, "meinte" das Ordnungsamt nicht für mich als Bürger sondern für den Schornsteinfeger tätig werden zu müssen.
Ich teilte dem Ordnungsamt das Problem mit, unter Beilage eines Verwaltungsurteils in Copie, dass dieses nicht ohne Terminvereinbarung möglich sei.
Das interessierte das Ordnungsamt wenig, es belegte mich mit einem Ordnungsgeld.
Hiergegen legte ich Widerspruch ein, das Ganze ging zur Bezirksregierung Münster und auch hier entschied die Bezirksregierung Münster, dass das Ordnungsgeld gegen mich rechtens sei, worauf ich Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erhob und zu meiner Begründung zusätzlich das Gericht bat, eine Richtervorlage beim Verfassungsgericht einzureichen.
Und „Schilda“ lässt grüßen, einen Tag vor dem Termin erklärten das Ordnungsamt und die Bezirksregierung Münster die Sache für erledigt und zogen das Ordnungsgeld gegen mich zurück.
Jedem Leser wird bei diesem Beispiel offensichtlich, dass es scheinbar nur eine Verwaltungsarbeitsbeschaffungsmassnahme sein konnte.
Sind nicht vor den Wahlen alle Parteien angetreten das Dickicht der Verordnungen und Vorschriften zu entrümpeln?
Wollten nicht alle die Kosten der Verwaltung um unnötige Ausgaben reduzieren?
Kaminkehrerstreit
Seit mehr als 27 Jahren werden wir durch die Abgase eines rechtswidrigen Kamins beeinträchtigt. Trotz gegebener Rechtslage wird der zuständige BSM nicht tätig im Verein mit den zahlreichen ebenfalls zuständigen Behörden und Gerichten. Hier stellt sich mir die Frage, haben wir noch einen Rechtstaat oder werden wir nur noch von Lobbyisten verwaltet?
Sind Tatsachen Beleidigungen?
Die Bundesregierung muß auf Druck der EU das Schornsteinfegerrecht ändern, soweit so gut. Weil die Lobby der schwarzen Zylinderträger so stark ist, wird nur ein ganz klein wenig geändert. Im Grunde bleibt der Bruch des Grundgesetzes wie in der Hitlerzeit bestehen. Die Kehrbezirksmeister bleiben wie kleine Fürsten ohne funktionierende Aufsicht und der Bürger ihm daher ausgeliefert. Wer das "Unrechtsgesetz" dann noch verteidigt, der steht nach meiner Auffassung nicht auf dem Boden unserer freiheitlichen Demokratie. Sind denn Tatsachen eine Beleidigung?
Charly W.
(Links in Übereinstimmung mit der echo-Netiquette entfernt. Die Red.)
"In der Sache diskutabel" - Stattwurst für Frechheit
Sofern es keiner der Leser und Redakteure und natürlich auch der Herr Dr. Hopf bisher noch nicht mitbekommen haben:
Die Schornsteinfegerverordnung und einige andere tangierende Vorgaben sind bereits seit einigen Jahren auf höchster Entscheidungsebene diskutiert worden. Und vor einigen Wochen ginge durch so ziemlich alle Medien mehrfach die Nachricht, dass nun endlich die lang und viel diskutierte Veränderung und damit Lockerung kurz bevorsteht.
Die Veränderungen beinhalten unter anderem, dass man sich demnächst den Schornsteinfeger seines Vertrauens aussuchen kann.
auf höchster Entscheidungsebene diskutiert worden ...
Wo gibt es den Schornsteinfeger des Vertrauens ?
Schornsteinfeger-Unfug in Deutschland
Nennen wir doch mal die Sache beim Namen:
1935/37 wurde durch keinen Geringeren als den Gestapo-Chef Heinrich Himmler die "Verordnung über das Schornsteinfegerwesen" erlassen, durch die - damals wie heute weltweit einmalig ! - einem unvereidigten, keiner Schweigepflicht unterliegenden Scheindienstleister (zu diesem Begriff vergl. Beschluss des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs vom 13.12.04) zu jeder Tages- und Nachtzeit Zutritt zu ALLEN Räumen eines JEDEN Hauses gewährleistet wurde. Nicht die Sicherheit stand dabei im Vordergrund, sondern die Spitzeltätigkeit. Noch heute brüsten sich die Schornsteinfeger damit ("Norddeutsches Handwerk", März 2003), dass sie bei gerade mal 14 Mio. Heizungen pro Jahr 180 Mio. (!) Daten "an die Behörden" weitergeben!
Hinzu kommt, dass die Schornsteinfeger eine Zusatzversorgung haben, die deutschlandweit ihresgleichen sucht. Und der Hauptgrund für die "Novellierung" des Schornsteinfeger-"Rechts" (das steht sogar so im Gesetzentwurf!) ist die Aufrechterhaltung der schornsteinfegerlichen Zusatzversorgung.
Da der IG für ein zeitgemäßes Schornsteinfegerwesen der 94-seitige (!) Entwurf vorliegt, wissen wir genau, worüber wir schreiben: Über einen groben Unfug, der nur aufrecht erhalten wird, um diesen Scheindienstleistern "Perspektiven zu bieten" und die Zusatzversorgung aufrecht zu erhalten.
O-Ton des Wirtschaftsminister Glos in einem Schreiben an die IG: "Bei dem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens handelt es sich im Wesentlichen um Änderungen im Berufsrecht der Schornsteinfeger. Technische Fragen stehen dabei nicht im Vordergrund."
Der ganze Entwurf ist Schwachsinn! Es gibt schließlich auch kein Bäcker- oder Fleischergesetz und Deutschland sponsert im Verhältnis zur Bevölkerungszahl 30 bis 40 mal mehr Schornsteinfeger als Holland oder Frankreich. Dafür haben wir mehr Brände, mehr Brandopfer und mehr CO-Tote als sämtliche Nachbarländer. Anderslautende Behauptungen der Fegergilde wurden bis heute nicht verifiziert.
Es ist Herrn Dr. Hopf zu danken, dass er dieses Fossil ins Gespräch gebracht hat. Denn dieser Unfug MUSS endlich verschwinden! Denn FAKTISCH bleibt trotz "Novelle" alles beim alten!
(Links in Übereinstimmung mit der echo-Netiquette entfernt. Die Red.)