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[17.05.2010 | ECHO]

Aus sechs mach eins: echo-muenster bekommt ein neues Format. Wir verabschieden uns von den Ressorts Aktuelles, Wirtschaft, Kultur, Hochschulen und Kaleidoskop. Die Sportkollegen werden in gewohnter Qualität weiterhin tagesaktuell berichten - und dies noch ausführlicher tun. Thomas Austermann und Lutz Hackmann bleiben also im wahrsten Sinne des Wortes „am Ball“. 

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Stattwurst für Frechheit im Kaminkehrer-Streit

Zylinder mit Wurst

Auch wenn die Schornsteinfegerverordnung nicht mehr zeitgemäß ist - für den dreisten Nazi-Vergleich im Ordnungsamt gibt es heute die Stattwurst. [Foto: Clauser]

[20.04.2008 | Münster | SCL]

Im Ton vergreift sich eigentlich jeder mal. Und dann fällt es oft schwer, Worte der Entschuldigung zu finden und die Sache aus der Welt zu schaffen. Bei Dr. Wilhelm Hopf, Chef des LIT-Verlages, verhält sich das anders. Der will gar nichts aus der Welt schaffen. Im Gegenteil: Der ist offenbar auf Konfrontation aus.

Um die so richtig anzufachen, hat er eine Mitarbeiterin des Ordnungsamts verbal attackiert. Nicht mal eben so im Affekt, sondern per geschliffener und vermutlich wohl erwogener Formulierung in einem Brief. Sie hätte zur Zeit des Dritten Reichs als Beamtin der Stadt „wahrscheinlich zum guten Funktionieren der Nazi-Verwaltung beigetragen“, hat Hopf der Stadt-Bediensteten reingereicht.

Verurteilung völlig zu Recht

So etwas als „Hinweis auf einen historischen Tatbestand“ hinzustellen oder als „freie Meinungsäußerung“ zu deklarieren, ist schlicht eine Frechheit. Sein Urteil wegen Beleidigung hat der streitbare Verleger diese Woche am Amtsgericht völlig zu Recht kassiert. Und von echo gibt es dafür die Stattwurst noch obendrauf.

In der Sache diskutabel

Wohlgemerkt: In der Sache ist das Anliegen Hopfs durchaus diskussionswürdig. Ist die aus den 30-er Jahren des vorigen Jahrhunderts stammende Schornsteinfegerverordnung mit EU-Recht vereinbar? Muss der „schwarze Mann“ wirklich vorgelassen werden, wenn er an der Haustür klingelt? Nur weil ebendieses Haus zufällig gerade in seinem Kehrbezirk liegt? Oder sollte nicht jeder das Recht haben, einen ausgewiesenen Fachmann seiner Wahl mit der Kontrolle und Wartung seiner Feuerungsanlage zu betrauen? Fragen, die der juristischen Klärung harren.

Kein Platz für Beleidigungen

Hopf hat mit seiner unverfrorenen Strategie erreicht, dass der Schornsteinfeger-Problematik über Umwege einige Aufmerksamkeit zuteil geworden ist. Das sollte aber keinesfalls vergessen lassen, dass Verbalinjurien, wie sie vom Amtsrichter glasklar als Beleidigungen eingeordnet wurden, in einer sachlichen Auseinandersetzung zwischen Bürgern und Behörden keinen Platz haben.

Man darf gemeinsam mit dem neuen Stattwurstträger gespannt sein, ob folgende Rechtsinstanzen das anders sehen.


Wolfgang Halberscheidt/Stefan Clauser

  • Promenadenflohmarkt
    [16.05.2010 | ECHO]

    Zufriedene Händler und erfolgreiche Schnäppchenjäger auf Münsters Promenadenflohmarkt: Zum Auftakt der Saison am Samstag, 15. Mai, haben private Händler auf rund 700 Tischen ihre Waren ausgebreitet, 300 professionelle Verkäufer ergänzten das bunte Angebot. Trotz bescheidener Wetterverhältnisse wurden gute Geschäfte gemacht.

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  • Müll
    [09.05.2010 | LUH]

    Was braucht man, um mehr als eineinhalb Jahrtausende in ein Szenario der Vergangenheit zu reisen? Richtig: 600 Jugendliche aus Münster, einen ordentlichen See und den 1. Mai. Und schon sieht es nach ein paar Stunden so aus, wie weiland die römischen Geschichtsschreiber ihre Stadt nach der sprichwörtlichen Plünderung der Vandalen vorgefunden haben.

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  • [06.05.2010 | CKR]

    Gegen das Urteil im Prozess gegen den Wohn+Stadtbau-Geschäftsführer Klemens Nottenkemper, das am Mittwoch, 5. Mai, am Amtsgericht Münster gesprochen wurde, will neben dem Verteidiger jetzt auch der Staatsanwalt Berufung einlegen. Die von der Richterin gesetzte Geldstrafe von 16.000 Euro liegt deutlich unter der Forderung des Anklagevertreters.

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  • Amtsgericht Münster
    [05.05.2010 | ECHO]

    Er habe lediglich die Beschlüsse des Aufsichtsrates umgesetzt und sei sich keiner Schuld bewusst, versicherte Klemens Nottenkemper, als das Urteil schon gesprochen war. Wegen Untreue muss der Geschäftsführer der Wohn+ Stadtbau jetzt 16.000 Euro zahlen – so hat es das Amtsgericht im Prozess um die „Vergnügungsreisen“ am Mittwoch, 5. Mai, beschlossen.

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  • Klemens Nottenkemper
    [05.05.2010 | CKR]

    Wegen „Untreue in vier Fällen“ ist der Geschäftsführer der Wohn+Stadtbau GmbH, Klemens Nottenkemper, am Mittwoch, 5. Mai, am Amtsgericht Münster nach sechs Verhandlungstagen zu einer Geldstrafe in Höhe von 16.000 Euro verurteilt worden. In der Begründung heißt es: „Die Aufsichtsratsfahrten waren sinnvoll, aber nicht notwendig.

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Am 7.7.2010 ist der Umzug in unser neues Zuhause echo-muenster.de (ohne www.) erfolgt. Auf vielfachen Wunsch bleiben die gesamten bisherigen Inhalte weiterhin hier erreichbar: