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Stadt darf nur noch "in krassen Fällen" störende und behindernde Fahrräder versetzen

Es wird vermutlich noch enger in Zukunft: Die Stadt will den Kontrolldienst nach dem Verwaltungsgerichts-Urteil vorerst zurückfahren. [Foto: Clauser]
Der 22-jährige Kläger ist zufrieden: Er kann sein Fahrrad weiter am Aufgang zur Radstation vor Münsters Bahnhof parken – mit richterlicher Erlaubnis. Martin Schulze-Werner, Chef des städtischen Ordnungsamtes, ist weniger zufrieden. „Mit diesem Urteil ist uns zwar die Möglichkeit nicht ganz genommen, Räder zu versetzen – aber es grenzt sie auf krasse Fälle ein“.
Am 30. August 2007 hatte der junge Mann seinen Drahtesel an der südlichen Seitenwand des überdachten Aufgangs zum Fahrradparkhaus abgestellt. Wie in Münster üblich, blieb es dort nicht lange alleine – weitere Leezen gesellten sich dazu; schließlich griff der Ordnungsdienst zu und versetzte das Rad. Der aus Hamm zurückkehrende Rechtsanwalts- und Notar-Angestellte war überzeugt, dass sein Rad gestohlen worden sei und kaufte sich am folgenden Tag ein neues. Erst auf einen Tipp von Bekannten hin suchte er seinen verschwundenen Drahtesel am 6. September in der Fundstation – wo er fündig wurde. Und wo der Gedanke reifte, die Stadt zu verklagen.
Heute vor Gericht
Das führte nun beide Parteien heute Vormittag vor das münstersche Verwaltungsgericht. Zur Einleitung der mündlichen Verhandlung stellte der Vorsitzende Richter und Präsident des Verwaltungsgerichtes, Manfred Koopmann, nicht ohne Schmunzeln fest, dass „diese Verhandlung zu denen gehört, die an anderen Orten kaum denkbar wären“ : Dass nämlich der „an sich läppische Fall des Versetzens eines Fahrrades“ ein Gericht beschäftigt. Doch der „Segen“ des Radverkehrs in Münster gehe durchaus mit dem „Fluch“ der dadurch entstehenden Konflikte einher.
"Ein Rad auf dem Fluchtweg kann zu Toten führen"
Dass eine Stadt keinen Bereich grundsätzlich für den ruhenden Radverkehr sperren kann, ist durch zahlreiche Gerichtsurteile inzwischen geklärt – und das sei es auch nicht, was die Verwaltung anstrebe. „Aber gerade der Eingangsbereich des Bahnhofs – mit etwa 30.000 Menschen täglich das wohl meist frequentierte Gebäude der Stadt – muss frei bleiben von störenden Hindernissen“, so sagte Schulze-Werner dem Gericht. Er malte gar den Ernstfall aus: „Bei einer raschen Räumung des Bahnhofs und eventueller Panik könnte ein einzelnes Fahrrad auf dem Fluchtweg zu Toten führen“.
"Nicht innerhalb der Befugnisse gehandelt"
Anhand eines Fotos erörterten die Richter den Parkplatz des Rades noch einmal genau – und kamen im Urteil zur Feststellung, dass das „Anschmiegen des Rades an die Wand“ weder die Fußgänger auf dem dort 6,25 Meter breiten Gehweg beeinträchtigt oder behindert noch Feuerwehr-Rettungswege versperrt habe – ein Laternenpfahl und weitere Pfosten auf der Fläche sorgten ohnehin dafür, dass hier nicht von einem Rettungsweg zu reden sei. Mithin sei die Versetzung des Rades rechtswidrig gewesen und „die Stadt habe in diesem Fall nicht innerhalb ihrer Befugnisse gehandelt“.
"Kontrolldienste zurückfahren"
Und die Folgen für Münster? „Ad hoc werden wir sowohl am Bahnhof als auch etwa an der Arkaden oder rund um die Lambertikirche und die Salzstraße unseren Fahrradkontrolldienst zurückfahren“, sagte Martin Schulze-Werner echo-muenster unmittelbar nach der mündlichen Urteilsverkündung. Die beiden hauptamtlichen Fahrradkontrolleure und die Hilfskräfte würden sich nun vollkommen auf massiv störende und gefährdend abgestellte Räder beschränken müssen. „Wir warten die für in rund 14 Tagen angekündigte schriftliche Urteilsbegründung ab und entscheiden dann, ob wir in Revision gehen“. Das sei allerdings sehr wahrscheinlich, denn die Frage des erlaubten ordnenden Eingriffs ins wilde Radparken sei „von hohem Interesse“ für die Stadt.
Heike Hänscheid
Ausschuss-Vorsitzender: "Bedauerlicher Rückschritt"
In einer Stellungnahme zum Urteil des Gerichts erklärte der Vorsitzende des Ausschusses für Personal, Recht und Ordnung der Stadt, Ratsherr Stefan Weber (CDU): „Das Urteil ist ein bedauerlicher Rückschritt für die öffentliche Ordnung zum Nachteil von Eltern mit Kinderwagen oder behinderten Menschen, denen von kreuz und quer abgestellten Rädern Fußwege versperrt werden. Angesichts von rund 460.000 Fahrrädern in Münster muss die Stadtverwaltung rechtssichere Instrumente haben, gegen behindernd abstellte Fahrräder durchzugreifen. Nach Übermittlung der schriftlichen Urteilsbegründung sollte die Stadtverwaltung eine Berufung prüfen. Überdies ist der Bund gefordert, rechtliche Rahmenbedingungen so verändern, dass in Münster und weiteren Städten mit hohem Radverkehrsanteil in Problemfällen in angemessener Weise – wie gegen jeden behindernd abgestellten Pkw auch – vorgegangen werden kann.“
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