Fristlose Kündigung des DRK-Betriebsrates ist vom Tisch

Der Arbeitsrichter hat die Anträge der DRK-Geschäftsführung auf fristlose Kündigung des Betriebsrates zurückgewiesen. [Foto: Pixelio/Gerd Altmann]
Die fristlose Kündigung des Betriebsrats Eduard Traxmandl-Runge beim DRK-Blutspendedienst ist vorerst vom Tisch. Das Arbeitsgericht Münster wies am Nachmittag die Klage der Geschäftsführung zurück, die die Zustimmung der Mitarbeitervertretung ersetzen wollte.
Das Tischtuch zwischen der Geschäftsführung unter Leitung von Dr. Helmut Frenzel und dem Betriebsrat ist nachhaltig zerschnitten, wie die mündliche Verhandlung zuvor zeigte. Der Vorsitzende Richter Dr. Michael Hülsheger sprach von einer „wahnsinnig eskalierten Situation“. Er sei nicht sicher, ob die Akteure auf beiden Seiten die Lage noch beherrschten. Die umstrittene fristlose Kündigung sei „wohl nur die Konsequenz aus der sich extrem zuspitzenden Situation“.
Versuch der Einigung gescheitert
Folgerichtig blieb auch der Versuch fruchtlos, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Mit Eduard Traxmandl-Runge, so argumentierte der Anwalt der Klägerin, Dr. Martin Nebeling, ist weder eine gütliche Einigung noch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich. Was den Richter zu der Frage veranlasste, warum deswegen auch mit den acht weiteren münsterschen Betriebsratsmitgliedern keine Kooperation möglich erscheine.
Zugespitze Kritik
Traxmandl-Runges Anwalt Dietrich Manstetten legte dar, dass das der Kündigung zugrunde liegende Schreiben eine zugespitzte Kritik, aber keine Diffamierung der Geschäftsführung enthalten habe.
Dem Verfahren um den Rauswurf werden zwei weitere folgen. Denn mit gleicher Begründung wurde auch einem Betriebsrat beim Blutspendedienst in Hagen und einer Betriebsrätin am Standort Münster gekündigt. In Hagen ist der Termin zur gütlichen Einigung bereits geplatzt, im zweiten münsterschen Fall steht er noch bevor.
Stefan Clauser
Zum Thema siehe auch:
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