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[17.05.2010 | ECHO]

Aus sechs mach eins: echo-muenster bekommt ein neues Format. Wir verabschieden uns von den Ressorts Aktuelles, Wirtschaft, Kultur, Hochschulen und Kaleidoskop. Die Sportkollegen werden in gewohnter Qualität weiterhin tagesaktuell berichten - und dies noch ausführlicher tun. Thomas Austermann und Lutz Hackmann bleiben also im wahrsten Sinne des Wortes „am Ball“. 

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Aufregung um ein Plakat: Rektorin bemängelt "unsensiblen Umgang mit der deutschen Geschichte"

Olympiastadion Berlin

Im olympischen Dorf in Berlin - unser Bild zeigt das dortige Olympiastadion -1936 hing eine Hausordnung, aus der Ausschnitte jetzt auf einem Plakat in der Universität auftauchten. [Foto: Pixelio/AlBear]

[19.11.2008 | Münster | ECHO]

Universitäts-Rektorin Prof. Dr. Ursula Nelles beanstandet den unsensiblen Umgang mit der deutschen Geschichte: „Gerade von Wissenschaftlern muss erwartet werden, dass sie sich kritisch und reflektiert mit dem Gegenstand ihrer Forschung auseinander setzten“. Zu erheblicher Aufregung hat jetzt ein Plakat im Institut für Sportgeschichte der Universität geführt.

Das Rektorat der Universität hatte, so steht es in einer Stellungnahme von dort, am frühen Freitagabend, 14. November, durch Mitglieder des Allgemeinen Studierenden-Ausschusses (AStA) erfahren, dass in einem Flur des Instituts für Sportwissenschaft der WWU ein Plakat mit NS-Parolen hänge. Sofort eingeleitete Recherchen ergaben, dass es sich bei dem Text des Plakats um einen Auszug aus der Hausordnung des Olympischen Dorfes in Berlin aus dem Jahr 1936 handelt. Das Plakat wurde am Montag, 17. November, abgehängt.

"Im Dienst einer großen Sache"

„Was im Olympischen Dorf 1936 galt, das soll auch hier gelten“ – so ist das Plakat unterschrieben, das wohl über einen längeren Zeitraum im Institut hing. Ninja Schmiedgen,  AStA-Vorsitzende: „Darüber prangen die Regeln des Olympischen Dorfes von 1936, unter anderem steht dort: ,Trotzdem darf Dich nichts an der Ausübung Deiner Pflichten hindern.‘ und  ,Bedenke stets: Du stehst im Dienste einer großen Sache!‘.  Der AStA ist schockiert und fordert Konsequenzen“, heißt es in einer Pressemitteilung. „An dem Plakat haben sich offenbar nur die wenigsten gestört“. Die Studierenden-Vertreter bemängeln  das Fehlen „offenbar jedes politischen Gespürs und jeglicher Sensibilität für die belastete Vergangenheit der deutschen Sportgeschichte und die vielen Opfer des Nationalsozialismus.“ Deshalb forderte der AStA das Rektorat auf, die näheren Umstände umgehend zu recherchieren und Konsequenzen zu ergreifen.

Mit Erlaubnis aufgehängt

Die Recherchen sowohl von AStA als auch des Rektorates ergaben, dass das fragliche Plakat von einem Mitarbeiter des Arbeitsbereichs Sportpädagogik und Sportgeschichte des Instituts für Sportwissenschaft der WWU mit Erlaubnis des Arbeitsbereichsleiters Prof. Dr. Michael Krüger, aufgehängt worden war. Dieser Mitarbeiter arbeitet an einer Forschungsarbeit zum Thema „Olympisches Dorf“ und war im Laufe seiner Studien auch auf die Hausordnung von 1936 gestoßen.  

"Keinerlei NS-Parolen"

Prof. Krüger versicherte Rektorin Prof. Dr. Ursula Nelles in einer ersten Stellungnahme, dass sich der Text des Plakats nicht auf den Nationalsozialismus bezogen und keinerlei NS-Symbole enthalten habe. Die  Hausordnung des Olympischen Dorfes in Berlin richte sich vielmehr auf den Sport und das Verhalten der internationalen Sportler. Das Olympische Dorf sei eine in der Olympischen Charta genannte Institution, die unter der Verantwortung des Internationalen Olympischen Komitees stehe. Dies sei auch 1936 in Berlin der Fall gewesen.

Erhebliche Bedenken

Erhebliche Bedenken hat Rektorin Prof. Dr. Ursula Nelles wegen der auf dem Plakat abgedruckten Regel der Hausordnung „Bedenke stets: Du steht im Dienste einer großen Sache“ im Kontext mit der Jahreszahl 1936. Auch wenn dieser Satz nach Ansicht von Prof. Krüger „auf den olympischen Sport und die olympische Idee gemünzt war“, lese sich der Hinweis für den unbefangenen Leser nicht so eindeutig.

Anhörung, dann weitere Schritte

Die Rektorin teilte zu dem Vorfall mit, dass unverzüglich die notwendige Anhörung der Beteiligten durchgeführt und dann über weitere Schritte entschieden werde.

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