Elf Monate altes Mädchen starb an Methadon-Vergiftung

Oberstaatsanwalt Wolfgang Schweer: "Das kleine Mädchen starb an Methadon-Vergiftung." [Foto: Frobusch]
Das elf Monate alte Mädchen, das im Oktober 2008 kurz nach seiner Einlieferung mit einer Hirnschwellung in der Uniklinik starb, hatte eine Methadon-Vergiftung. Das hat jetzt die Obduktion ergeben.
Die behandelnden Ärzte in der Kinder-Intensivstation waren misstrauisch geworden. Sie bezweifelten, dass das kleine Kind eines natürlichen Todes starb und hatten die Polizei informiert.
"Überraschendes Ergebnis"
Zunächst hatte auch die Obduktion die genaue Todesursache nicht klären können. Die Staatsanwaltschaft ließ nicht locker und gab zusätzliche feingewebliche und toxikologische Untersuchungen in Auftrag. „Sie führten zu einem überraschenden Ergebnis", sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Schweer heute.
Zentrales Hirnversagen
"Nach den Feststellungen des Gutachters verstarb das Kind an einem zentralen Hirnversagen bei Hirndruck. Ursache dieses Hirndrucks war ein erheblicher Sauerstoffmangelschaden des Gehirns. Dieser wiederum war durch den vom Notarzt am Nachmittag des 7. Oktober 2008 dokumentierten Atemstillstands mit Herzstillstand verursacht worden", so Schweer weiter.
Ursache dieses Atemstillstands war nun nachweislich eine Vergiftung mit Methadon. Methadon ist ein Ersatz-Opiat, das Abhängigen im Heroin-Substitutionsprogramm unter ärztlicher Aufsicht gegeben wird.
Ob es zusätzlich zu der Vergiftung des Babys auch noch zu einem Schütteltrauma gekommen ist, konnte wegen der notärztlichen Maßnahmen nicht sicher festgestellt werden.
Eltern streiten ab
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und Polizei richten sich nun gegen die Eltern des Kindes, die sich beide im Methadon-Programm befinden. Die 34-jährige Mutter und der 32 Jahre alte Vater des Kindes haben in den Vernehmungen bislang immer abgestritten, dem Kind Methadon verabreicht und es geschüttelt zu haben. Sie haben auch ausgesagt, dass ihre Ration Methadon immer fest verschlossen und niemals in Reichweite des Mädchens gestanden habe.
Unterlassene Hilfeleistung?
Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch wegen unterlassener Hilfeleistung, denn auch einem Laien, so die Gutachter, hätte der bedrohliche Zustand des Kindes lange vor dem Anruf beim Notarzt auffallen müssen. Den hatten die Eltern, die zusammen leben, zwar informiert, aber nicht rechtzeitig genug. Die Mutter der Kleinen war dem Jugendamt bekannt und in ein sozial-pädagogisches Programm der Familienhilfe eingebunden.
Bruni Frobusch
Zum Thema siehe auch:
Wurde totes Baby misshandelt? - Jugendamt bestürzt: "Positive Entwicklung der Mutter"
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