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Gebührenkalkulation der AWM rechtens: Bezirksregierung weist Beschwerde zurück

Müll abholen kostet Geld: Zuviel davon soll laut Ankläger an die AWM gezahlt worden sein. Ein unhaltbarer Vorwurf, wie jetzt die Bezirksregierung darlegt. [Foto: Pixelio/van Melis]
Die Bezirksregierung hat die 2009 erhobenen Vorwürfe des Münsteraners Oswald Grommes gegen die Gebührenkalkulation der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWM) zurückgewiesen. In einem Schreiben an den Beschwerdeführer stellt sie klar: Der Umgang mit Gebührenüberschüssen und -erhöhung sowie die Verwendung von Zinsen und Gewinnen aus Nebengeschäften seien rechtskonform.
Stadtkämmerin Helga Bickeböller sieht sowohl die Arbeit der AWM als auch die vom Rat der Stadt Münster beschlossene Gebührenkalkulation bestätigt. Kurz vor dem Versand der Gebührenbescheide 2010 liegt damit eine klare Stellungnahme der Bezirksregierung vor. „Das Schreiben bestätigt die rechtmäßige Arbeit des Betriebes und seines Werksausschusses“, sagt Bickeböller.
Entlastung des Gebührenzahlers
Im Kern warf Grommes der Stadt Münster und den AWM vor, Überschüsse aus den Gebühren in unzulässiger Weise für den städtischen Haushalt zu nutzen. Die Bezirksregierung bezog sich in ihrer Erwiderung im Wesentlichen auf die maßgebliche Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster. „Zu keiner Zeit sind die zahlenden Bürger unzulässig belastet worden“, betont die Kämmerin. „Vielmehr hat das bisher praktizierte Verfahren, wonach zum Beispiel keine kalkulatorischen Eigenkapitalzinsen in die Gebührenkalkulation eingestellt worden sind und Erlöse aus Drittgeschäften dem Gebührenzahler zugute gekommen sind, über viele Jahre zu einer erheblichen Entlastung des Gebührenzahlers geführt.“
Vertrauen in die AWM
Die Bezirksregierung empfahl daher den AWM weitere rechtlich zulässige Wege zur Abführung an die Stadt Münster zu nutzen und so den städtischen Haushalt zu stützen. Werkleiter Patrick Hasenkamp sieht seine Arbeit bestätigt: „Ich hoffe, dass damit das Vertrauen der Bürger in die AWM weiterhin gestärkt wird.“
Einschätzung nicht haltbar
Oswald Grommes hingegen will diese Entwicklung nicht ohne Weiteres hinnehmen: Die Stellungsnahmen der zuständigen Gemeindeprüfanstalt sowie der Stadtverwaltung, auf deren Grundlage die Bezirksregierung ihre Bewertung verfasst hat, habe er bereits angefordert. „Ich werde sämtliche Daten und Fakten kontrollieren und dann rechtliche Schritte einleiten. Ich bin mir sicher, dass die Einschätzung der Bezirksregierung nicht haltbar sein wird", betont er im Gespräch mit echo-muenster.de und ergänzt: „Die Angelegenheit ist damit noch lange nicht erledigt."
- [10.05.2010 | ECHO]
Wegen des Feiertages am 13. Mai (Christ Himmelfahrt) verschiebt sich die Müllabfuhr. In allen Donnerstagsbezirken fahren AWM den Müll am Freitag, 14. Mai, ab. Der Abtransport in den Freitagsbezirken wird dafür am Samstag, 15. Mai, nachgeholt.
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