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Es bleibt dabei: Halle Münsterland will Betriebsrat kündigen - Gütetermin ohne Ergebnis

Hinter den Kulissen der Halle Münsterland ficht der Arbeitgeber mit scharfer Klinge gegen einen Betriebsrat. [Foto: PD]
Der Gütetermin heute vor dem Arbeitsgericht Münster endete ergebnislos. Die Geschäftsführung der Halle Münsterland will weiterhin ihrem stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden fristlos kündigen.
Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht war nötig geworden, da der fünfköpfige Betriebsrat die Zustimmung zur Kündigung verweigert hatte. Die Halle Münsterland wollte jetzt die fehlende Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen.
"Konstruierte Vorwürfe"
Als Gründe für die Kündigung hatte der Arbeitgeber zwei Vorfälle aus dem November 2009 angeführt. Der Betriebsrat soll angeblich einen Kollegen bedroht und sich dessen Stundenbücher unrechtmäßig beschafft haben. Der Rechtsanwalt des Betriebsrats, Hans-Hubert Wensing, bestritt in der mündlichen Verhandlung energisch die Vorwürfe.
Schon in einer anderen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht habe der angeblich bedrohte Kollege seine Vorwürfe wieder zurück gezogen. Die Stundenbücher hätten in einem allgemein zugänglichen Rollcontainer gelegen und in keinem privaten Spind. Die Vorwürfe seien konstruiert, die Argumente der Geschäftsführung „vorgeschoben und fadenscheinig“. Es gehe nur darum, den Betriebsrat an der Ausübung seiner Betriebsratstätigkeit zu hindern. Das sei nach dem Betriebsverfassungsgesetz untersagt.
Abmahnung und Hausverbot
Die Geschäftsführung habe den Betriebsrat „als treibende Kraft“ in dem Gremium im Visier. Deswegen sei dieser auch schon abgemahnt und ein Hausverbot ausgesprochen worden. Sowohl das Hausverbot als auch die Abmahnung seien inzwischen durch Urteile des Arbeitsgerichts aufgehoben worden. „Ihnen geht es doch nur darum, ein unbequemes Betriebsratsmitglied los zu werden“, warf er der Geschäftsführung der Halle Münsterland vor. In der Halle gelte die Devise „Wer nicht im Strom der Geschäftsleitung schwimmt, ist hier über“.
"Stimmungsmache"
Deren Rechtsanwalt konterte dies mit dem Vorwurf der „Stimmungsmache“, die angesichts der Medienpräsenz im Gerichtssaal gegen die Halle Münsterland gemacht würde: „Sie wollen die Halle unter Druck setzen“.
Die abschließende Frage der Vorsitzenden Richtern, ob denn eine gütliche Einigung zwischen den vor verschiedenen Kammern des Arbeitsgerichts Münster streitenden Parteien möglich sei, forderte der Betriebsratsanwalt, die Kündigung zurück zu ziehen.
Der Arbeitgeberanwalt beantworte die Frage nur mit einer Gegenfrage an den Betriebsrat „Wieviel Euros (Abfindung) dürfen es denn sein?“
Entscheidung im März
Da der Betriebsrat sein Amt weiter ausüben will, kommt es am 25. März um 13.30 Uhr vor dem Arbeitsgericht Münster zum Kammertermin in dieser Sache. Dann wird vom Gericht mit zwei ehrenamtlichen Richtern eine Entscheidung gefällt.
(AZ: 2 BV 43/09)
Frank Biermann
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