„Persönliche Einschätzung“: Polizeipräsident Wimber über die Strafverfolgung von Drogenkonsumenten

Polizeipräsident Hubert Wimber. [Foto: echo-muenster.de]
In einem Brief an den Deutschen Hanfverband hat sich Münsters Polizeipräsident Hubert Wimber kritisch zur Strafverfolgung von Drogenkonsumenten geäußert: Wegen der „weitgehenden Erfolglosigkeit staatlicher Repression und politischer Unbeweglichkeit“ plädiert er für eine „erneute Initiative für eine alternative Drogenpolitik.“
Wimber reagiert mit seinem Schreiben – dessen Veröffentlichung nicht autorisiert war – auf das Buch "Rauschzeichen, Cannabis - Alles, was man wissen muss", das die Interessengruppe Anfang 2009 an alle deutschen Polizeipräsidenten, Oberstaatsanwälte und das Bundeskriminalamt geschickt hatte. Er teile die Meinung der Autoren, „dass die Strafbarkeit fast aller Umgangsformen“ mit Drogen „keinen nachweisbaren Einfluss“ auf die Anzahl der Abhängigen habe.
Gegenstand der Gesundheitspolitik
Der Behördenchef erinnert zudem an einen Vorstoß nordrhein-westfälischer Polizeipräsidenten Ende der 90er Jahre, die „die Entkriminalisierung von Konsumentendelikten und die staatlich kontrollierte Originalsubstanzabgabe an Schwerstheroinabhängige“ gefordert haben. Da man zehn Jahre später „nicht weitergekommen“ sei, wolle Wimber „für eine Drogenpolitik Stellung beziehen, die den Umgang mit Drogen und Sucht zuallererst als Gegenstand der Gesundheits- und nicht der Kriminalpolitik begreift“.
Keine Form von Ermessen
Zugleich betonte der oberste Dienstherr seine Loyalität gegenüber dem Innenminister des Landes: „Die Polizei kann ihr Handeln nicht danach ausrichten, ob sie das anzuwendende Gesetz als ,gut‘ oder ,schlecht‘ ansieht, noch hat sie bei der Anwendung des geltenden Strafrechts irgendeine Form von Ermessen“.
Geltende Gesetze beachtet
Wimber ist bis einschließlich Mittwoch nicht zu erreichen, da er beruflich außerhalb von Münster unterwegs ist. Alfons Probst, Leiter der Polizei-Pressestelle, hat der echo-muenster-Redaktion auf Anfrage eine Stellungnahme zukommen lassen. Darin ordnet er die Äußerungen Wimbers als dessen „persönliche Einschätzung“ ein, die sein Handeln als oberster Amtschef nicht beeinflussten: „Das Polizeipräsidium Münster unter Führung seines Präsidenten Hubert Wimber hat bisher sowohl die geltenden Gesetze als auch die Handlungsvorgaben des Innenministeriums beachtet und umgesetzt und wird dies auch zukünftig verlässlich tun. Richtschnur für das polizeiliche Handeln ist und bleibt die Rechtsordnung. Daran hat Hubert Wimber in seiner über zwölfjährigen Amtszeit als Polizeipräsident nie einen Zweifel gelassen.“
Keine sichtbaren quantitativen Erfolge
Zugleich räumt Probst ein: „Der Präsident schaut aber auch auf die Ergebnisse der Polizeiarbeit und hinterfragt die Wirkung der veranlassten und getroffenen Maßnahmen. Er hat nie gesagt, dass die Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität ein Verschleudern von Ressourcen sei." Seine einzige Aussage sei, so Probst, dass er über das Instrumentarium der Strafverfolgung keine sichtbaren quantitativen Erfolge in Bezug auf das Konsumieren von Drogen oder der Reduzierung der Sucht feststellen könne.
Caroline Kern
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