Urteil am Arbeitsgericht: Halle Münsterland darf Betriebsrat Dirk Wimmer nicht kündigen
Die Halle Münsterland darf den stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden Dirk Wimmer nicht fristlos kündigen. Das hat am Donnerstag, 25. März, das Arbeitsgericht Münster beschlossen. Der fünfköpfige Betriebsrat hatte die Zustimmung zu der Entlassung verweigert. Das städtische Tochterunternehmen wollte diese durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen und scheiterte mit dem Antrag.
Die Vorgänge, um die es ginge, seien doch „ziemlich aufgebauscht“ worden, befand Richter Dr. Hülsheger. Selbst wenn man unterstelle, dass die Vorwürfe des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat richtig seien, reichte dieses vielleicht „grenzwertige“ Verhalten des Arbeitnehmers nicht für eine fristlose Kündigung. „Um das schärfste Schwert des Arbeitsrechts anzuwenden, müssen schon schwerwiegendere Gründe vorliegen“, sagte der Richter in der mündlichen Urteilsbegründung und appellierte an beide Parteien, die Situation im Betrieb nicht weiter eskalieren zulassen.
Kündigung in Abmahnung umwandeln
Die Halle hatte behauptet, der Betriebsrat hätte sich ein Stundenbuch aus dem unverschlossenen Container eines Kollegen besorgt und diesen in „Toilettengespräche“ verwickelt. Die Rechtsanwälte des Betriebsrats hatten die Vorwürfe des Arbeitgebers schon im Gütetermin relativiert. Das Gericht hatte zunächst einen Vergleichsvorschlag gemacht: Das Beschäftigungsverhältnis solle fortbestehen und die fristlose Kündigung in eine Abmahnung umgewandelt werden.
Erneute Kandidatur
Dies lehnte der Betriebsrat ab. Als unterlegene Partei kann die Halle jetzt binnen vier Wochen nach Zustellung des Urteils dagegen Beschwerde einlegen. Dann würde vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm erneut verhandelt.
Im Mai finden Betriebsratswahlen für die zirka 50 fest beschäftigten Mitarbeiter der Halle Münsterland statt. Der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende wird erneut kandidieren.
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