login | registrierung

Benutzeranmeldung

TOP-Aktuelles

echo-Logo
[17.05.2010 | ECHO]

Aus sechs mach eins: echo-muenster bekommt ein neues Format. Wir verabschieden uns von den Ressorts Aktuelles, Wirtschaft, Kultur, Hochschulen und Kaleidoskop. Die Sportkollegen werden in gewohnter Qualität weiterhin tagesaktuell berichten - und dies noch ausführlicher tun. Thomas Austermann und Lutz Hackmann bleiben also im wahrsten Sinne des Wortes „am Ball“. 

mehr
 

Immobilienverkäufe nicht mehr europaweit ausschreiben: Wolfgang Heuer (SPD) kommentiert Beschluss des Europäischen Gerichtshofs

Wolfgang Heuer

SPD-Fraktionschef Wolfgang Heuer äußert sich zum aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Sachen Immobilienverkauf. [Foto: SPD]

[07.04.2010 | Münster | ECHO]

Nach einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) muss eine Stadt den Verkauf eines eigenen Grundstückes nicht öffentlich ausschreiben, wenn sie den Erwerber lediglich verpflichten will, bestimmte städtebauliche Ziele zur Steigerung der Attraktivität zu erfüllen. „Ein Urteil mit weitreichenden Folgen auch für Münster“,  kommentiert SPD-Fraktionschef Wolfgang Heuer den Beschluss.

„Der kommunale Handlungsspielraum beim Verkauf von Grundstücken ist gewachsen“, argumentiert der Sozialdemokrat. Seit Ende 2007 hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf in mehreren Fällen entgegen der bisherigen Praxis und Rechtssprechung entschieden, dass schon das bloße städtebauliche Interesse einer Kommune an einer Bau- oder Infrastrukturmaßnahme ausreiche, einen Beschaffungszweck anzunehmen. Damit waren Investorenwettbewerbe, in denen sich Unternehmen um den Erwerb eines städtischen Areals bemühen und Immobilien mit den vom Verkäufer vorgegebenen städtebaulichen Anforderungen errichten wollen, den komplizierten Regeln des europäischen Vergaberechts unterworfen worden.

Projekt im Sinne der Stadtentwicklung

Vor dieser Rechtsprechung waren Grundstücksverkäufe der öffentlichen Hand an Private, mit denen konkrete Bauverpflichtungen verbunden sind, dann nicht ausschreibungspflichtig, wenn das Projekt der Stadtentwicklung diente.
„Die wesentlichen Vorteile solcher Wettbewerbe und entsprechender städtebaulicher Verträge, nämlich die Verfahrensbeschleunigung und ihre Flexibilität bei der Umsetzung städtebaulicher Projekte, waren durch die EU-weite Ausschreibungspflicht spürbar eingeschränkt“, sagt Heuer.

Ausnahme bei wirtschaftlichen Vorteilen

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes beinhaltet indes eine Ausnahme: Sofern das mit dem Grundstückskauf verbundene Bauvorhaben der Kommune unmittelbar wirtschaftlich zugute kommt, sie das Gebäude also als Behördensitz, Kita oder Schule nutzt, muss sie den Verkauf weiterhin ausloben. In Münster war wegen der Düsseldorfer Rechtsprechung das ehemalige TÜV-Gelände an der Steinfurter Straße im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung angeboten worden. Den Zuschlag erhielt in 2009 das Unternehmen ZEB für eine Hochhausbebauung.

Überprüfung des angemessenen Verkaufsweges

Aktuell sollte das ehemalige OSMO-Gelände im Hafen europaweit offeriert werden. Dieses Verfahren ist vom Rat gestoppt worden. Nach Heuers Auffassung wird es in diesem Fall wegen des EuGH-Urteils im weiteren Verfahren zu „einer Überprüfung des angemessenen Verkaufsweges“ kommen müssen. „Ob europaweit ausgeschrieben oder nicht – die Wirtschaftlichkeit und eine gute Stadtentwicklung müssen gesichert sein“, fordert der Politiker.

Archiv

Am 7.7.2010 ist der Umzug in unser neues Zuhause echo-muenster.de (ohne www.) erfolgt. Auf vielfachen Wunsch bleiben die gesamten bisherigen Inhalte weiterhin hier erreichbar: