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Urteil am Oberlandesgericht: Heidekrug-Pächterin bleibt für weitere drei Jahre

Kaffee und Kuchen, zubereitet von Elisabeth Schulze Relau, gibt's auf der Heidekrug-Terrasse auch noch in den kommenden drei Jahren - so hat es jüngst das Oberlandesgericht in Hamm entschieden. [Foto: Privat]
Der Streit zwischen Dr. Michael Harengerd, Verpächter der Gaststätte Heidekrug, und deren Betreiberin Elisabeth Schulze Relau ist vorerst beigelegt: In der Verhandlung am Oberlandesgericht Hamm am Mittwoch, 28. April, konnten sich beide Seiten auf einen Vergleich verständigen. Schulze-Relau darf den Betrieb für die kommenden drei Jahre weiterführen.
Zur Vorgeschichte: Harengerd, der Vorsitzende der "Biologischen Station Rieselfelder e.V.“, hatte im Frühjahr 2009 – kurz vor der anstehenden Verlängerung des Mietvertrages um weitere fünf Jahre – bei der Pächterin des beliebten Ausflugslokals eine Kündigung eingereicht. Begründung: „Mängel in der Betriebsführung“. Auslöser für die folgende Auseinandersetzung war eine Klausel im Mietvertrag, in der die Ausrichtung des Heidekrugs vorgegen ist: naturnah angebaute Produkte anzubieten. Schulze Relau bestätigte dies, Harengerd dementierte.
Zufriedenstellendes Ergebnis
Am 5. Oktober 2009 hat das Landgericht Münster der Wirtin das Recht zugesprochen, den Heidekrug ab Frühjahr 2010 für weitere fünf Jahre zu betreiben. Das aktuelle Urteil bedeutet somit eine Verkürzung des Mietverhältnisses um zwei Jahre. Wie Ewald Oetter, Sprecher der Interessengemeinschaft Heidekrug, im Gespräch mit echo-muenster.de mitteilt, ist Elisabeth Schulze Relau mit dem Ergebnis zufrieden.
Caroline Kern
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