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[17.05.2010 | ECHO]

Aus sechs mach eins: echo-muenster bekommt ein neues Format. Wir verabschieden uns von den Ressorts Aktuelles, Wirtschaft, Kultur, Hochschulen und Kaleidoskop. Die Sportkollegen werden in gewohnter Qualität weiterhin tagesaktuell berichten - und dies noch ausführlicher tun. Thomas Austermann und Lutz Hackmann bleiben also im wahrsten Sinne des Wortes „am Ball“. 

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Land gibt Grünes Licht für Ausbau der UKM-Kinder- und Jugendpsychiatrie

Übergabe des Förderbescheids

Strahlende Gesichter bei der Übergabe des Förderbescheids durch Gesundheitsminister Laumann (4.v.l.). [Foto: PR]

[30.04.2010 | Münster | ECHO]

Grünes Licht vom Land Nordrhein-Westfalen für den Ausbau der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie am münsterschen Universitätsklinikum (UKM): Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat am heutigen Freitag den offiziellen Feststellungsbescheid dafür übergeben.

„Damit wird die Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher im gesamten Münsterland deutlich verbessert. Nicht zuletzt der gute Ruf dieser Klinik hat dazu geführt, dass derzeit nicht alle, die Hilfe benötigen, auch stationär aufgenommen und behandelt werden können. Das wird sich jetzt ändern“, sagte Laumann.

Kürzere Wege, weniger Wartezeit

Die Bettenkapazität der Klinik soll jetzt deutlich ausgebaut werden: Das kinder- und jugendpsychiatrische Angebot wird um 20 auf 50 Betten erweitert.
Gesundheitsminister Laumann: „Das Angebot für die Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher im Münsterland wird wesentlich erweitert. Dies ist mir ein besonderes Anliegen". Da die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit psychischen Problemen ständig zuniehme, sei es vorrangiges Ziel, im Rahmen eines Sofortprogramms die wohnortnahe Versorgung in der Kinder - und Jugendpsychiatrie bedarfsgerecht auszubauen und vor allem dafür zu sorgen, dass die Wege und die Wartezeiten für die jungen Patienten und ihre Eltern und Geschwister kürzer werden.

Bescheid erkennt Bedarf an

Der Feststellungsbescheid bringt zum Ausdruck, dass der Bedarf für diese Einrichtung vom Land anerkannt ist und die Betten in den Landeskrankenhausplan aufgenommen sind. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die Klinik die Behandlung ihrer Patienten mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen kann.

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