
Werben für Scientology: Die Organisation zeigt Flagge(n). [Fotos: Clauser]
Normalerweise wirken sie eher im Verborgenen. Am Nachmittag aber zeigten die Mitglieder der Scientology Kirche in Münsters Innenstadt offen Flagge. Und zwar im wahrsten Sinne des Wortes. Vor dem Rathaus demonstriert die umstrittene Organisation, welche Staaten der Erde sie bereits als reguläre Religionsgemeinschaft anerkannt haben.
Observation rechtens
Vor dem Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) am Aegidiikirchplatz gab es derweil eine juristische Schlappe. Der 5. Senat bestätigte ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom November 2004, wonach die Beobachtung der Scientologen durch den Bundesverfassungsschutz rechtens ist. Auch nachrichtendienstliche Mittel sind bei der Überwachung erlaubt.
Der 5. Senat des OVG unter Vorsitz von Dr. Michael Bertrams (r.) wies die Scientology-Klage ab.
Mehrstündige Verhandlung
Zu diesem Schluss kam das Richtergremium um Gerichtspräsident Dr. Michael Bertrams nach mehrstündiger, mündlicher Verhandlung und ausgiebiger Beratung. In der inhaltlichen Auseinandersetzung ging es nicht um die Frage, ob Scientology als Religion anzuerkennen, sondern darum, ob in der Arbeit der Organisation das Streben nach verfassungsfeindlichen Zielen auszumachen ist.
Grundordnung gefährdet
Das bejahte das OVG ausdrücklich. Vorsitzender Bertrams und seine Kollegen sehen eine Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung durch Scientology. Zahlreiche Hinweise darauf ergäben sich aus Schriften und aktuellen Aktivitäten. Insbesondere die Einschränkung von Verfassungswerten wie der Menschenwürde und des Rechts auf Gleichbehandlung soll nach Überzeugung des Gerichts außer Kraft gesetzt werden. Die Erkenntnis, dass das scientologische Programm in Deutschland umgesetzt werden und die Organisation dementsprechend personell expandieren soll, rechtfertigt es laut Bertrams, die Kläger auch künftig zu observieren.
Die Verhandlung wurde von zahlreichen Medienvertretern interessiert verfolgt. Für die Kläger erschienen neben den Prozessbevollmächtigten auch der Präsident der Scientology Kirche Deutschland, Helmuth Blöbaum, sowie die Pressesprecherin von Scientology Deutschland, Sabine Weber (Bild). Ihr Anwalt Wilhelm Blümel sprach am Rande der Verhandlung von einem „politischen Prozess“ und kündigte weitere rechtliche Schritte an. Notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dem schloss sich Weber am Abend an. "Wir sind überzeugt, den Fall in der nächsten Instanz leztlich zu gewinnen", erklärte sie in einer Pressemitteilung.
Rechtlich offen steht allerdings vorerst nur der Weg einer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht. Denn Revision haben die münsterschen Richter nicht zugelassen. Die bereits 2000 Seiten starke Prozessakte dürfte noch dicker werden.
Stefan Clauser