
Auch wenn die Schornsteinfegerverordnung nicht mehr zeitgemäß ist - für den dreisten Nazi-Vergleich im Ordnungsamt gibt es heute die Stattwurst. [Foto: Clauser]
Im Ton vergreift sich eigentlich jeder mal. Und dann fällt es oft schwer, Worte der Entschuldigung zu finden und die Sache aus der Welt zu schaffen. Bei Dr. Wilhelm Hopf, Chef des LIT-Verlages, verhält sich das anders. Der will gar nichts aus der Welt schaffen. Im Gegenteil: Der ist offenbar auf Konfrontation aus.
Um die so richtig anzufachen, hat er eine Mitarbeiterin des Ordnungsamts verbal attackiert. Nicht mal eben so im Affekt, sondern per geschliffener und vermutlich wohl erwogener Formulierung in einem Brief. Sie hätte zur Zeit des Dritten Reichs als Beamtin der Stadt „wahrscheinlich zum guten Funktionieren der Nazi-Verwaltung beigetragen“, hat Hopf der Stadt-Bediensteten reingereicht.
Verurteilung völlig zu Recht
So etwas als „Hinweis auf einen historischen Tatbestand“ hinzustellen oder als „freie Meinungsäußerung“ zu deklarieren, ist schlicht eine Frechheit. Sein Urteil wegen Beleidigung hat der streitbare Verleger diese Woche am Amtsgericht völlig zu Recht kassiert. Und von echo gibt es dafür die Stattwurst noch obendrauf.
In der Sache diskutabel
Wohlgemerkt: In der Sache ist das Anliegen Hopfs durchaus diskussionswürdig. Ist die aus den 30-er Jahren des vorigen Jahrhunderts stammende Schornsteinfegerverordnung mit EU-Recht vereinbar? Muss der „schwarze Mann“ wirklich vorgelassen werden, wenn er an der Haustür klingelt? Nur weil ebendieses Haus zufällig gerade in seinem Kehrbezirk liegt? Oder sollte nicht jeder das Recht haben, einen ausgewiesenen Fachmann seiner Wahl mit der Kontrolle und Wartung seiner Feuerungsanlage zu betrauen? Fragen, die der juristischen Klärung harren.
Kein Platz für Beleidigungen
Hopf hat mit seiner unverfrorenen Strategie erreicht, dass der Schornsteinfeger-Problematik über Umwege einige Aufmerksamkeit zuteil geworden ist. Das sollte aber keinesfalls vergessen lassen, dass Verbalinjurien, wie sie vom Amtsrichter glasklar als Beleidigungen eingeordnet wurden, in einer sachlichen Auseinandersetzung zwischen Bürgern und Behörden keinen Platz haben.
Man darf gemeinsam mit dem neuen Stattwurstträger gespannt sein, ob folgende Rechtsinstanzen das anders sehen.
Wolfgang Halberscheidt/Stefan Clauser