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Evangelischer Fachverband übt deutliche Kritik: KiBiz hat das Probejahr nicht bestanden

Featurebild: Kita-Impressionen

Der Evangelische Fachverband für Tageseinrichtungen macht ausseiner Kritik keinen Hehl: Damit das KiBiz zur Erfolgsstory wird, müssen deutliche Nachbesserungen vorgenommen werden. [Foto: Pixelio/arysipal]

[10.08.2009 | Münster | ECHO]

Ein Jahr Kinderbildungsgesetz: Der Evangelische Fachverband der Tageseinrichtungen für Kinder in Westfalen und Lippe (evta) - der Sitz ist in Münster - nahm das Datum zum Anlass, um eine kritische Analyse vorzunehmen. Fazit: Die Organisation sieht erhebliche Defizite, Unklarheiten und Unzufriedenheiten bei Eltern, Mitarbeitern, Trägern.

75 Delegierte haben jetzt ein Positionspapier zum KiBiz verabschiedet, in dem grundsätzlich die bedarfsgerechten Öffnungszeiten, der Ausbau der Betreuung für Kinder unter drei Jahren, zusätzliche Sprachförderung sowie die Aufnahme der Tagespflege und der Familienzentren im Gesetz, begrüßt werden. Gleichzeitig sieht der evta. im neuen Gesetz große Lücken im Blick auf Elternbeiträge, Integration von Kindern mit Behinderungen, Personalausstattung, Gruppengröße sowie Verwaltungsaufwand und Finanzierung. Inhaltliche Schwachstellen des Düsseldorfer Paragrafenwerks waren zuvor bereits von der Gewerkschaft Ver.di [1]gerügt worden.

Landesregelungen

In zehn Punkten müsse das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) dringend nachgebessert werden, heißt es in der Auswertung. So seien die Unterschiede der Elternbeitragstabellen in den Kommunen eklatant: In Städten mit durchschnittlich geringem Erwerbseinkommen und hoher Arbeitslosigkeit lägen die Aufwendungen über dem Niveau von Kommunen mit relativ hohen Durchschnittseinkommen. Das Land NRW müsse dafür Sorge tragen, dass die Finanzkraft einer Gemeinde nicht zu Bildungsbenachteiligungen führe und die gravierenden Abweichungen bei den kommunalen Elternbeiträgen durch Landesregelungen wieder vereinheitlicht würden.

Bei der Integration von Kindern mit Behinderungen sieht der evta. eine besondere Herausforderung. Die späten und verwaltungsaufwändigen Anerkennungsverfahren hätten zur Folge, dass die erhöhte Pauschale für den Mehraufwand nicht unmittelbar zur Verfügung stehe. Weiterhin sei die Personalausstattung dringend zu verbessern. Gerade in der Betreuung für Kinder unter drei Jahren sollte der Mitarbeiterschlüssel des früheren Gesetzes wieder gelten. Zudem müssten die Plätze für unter dreijährige Kinder unbedingt nach dem Bedarf der Familien weiter ausgebaut werden.

Kürzung der Vorbereitungszeit

Insgesamt zeige sich, dass der Wunsch der Väter und Mütter nach einem umfassenden Bildungsangebot in den Kitas steige. "Die Wahlmöglichkeit zwischen 25, 35 und 45 Stunden Betreuung", so steht's in dem Papier schwarz auf weiß, "muss auch tatsächlich ermöglicht werden und darf keiner kommunalen Einschränkung unterliegen." Unter Bildungsgesichtspunkten erachtet der Fachverband eine Betreuungszeit von 35 Stunden und eine Mischung aus gruppenbezogenen Kernzeiten und flexiblen, individuellen Angeboten für sinnvoll. Zudem wird erwartet, dass für weitergehende Offerten - zum Beispiel bis in die späten Abendstunden - ausreichend Personal eingestellt werden kann.  

Der Fachverband kritisiert, dass durch das KiBiz die Vorbereitungszeit der Mitarbeiter von 25 Prozent auf zehn Prozent ihrer Arbeitszeit gekürzt wurde. Auch die Freistellung von Leitungskräften wurde in vielen Einrichtungen reduziert, weil die laufenden Personalkosten sonst nicht gedeckt seien. Im Blick auf die Finanzierung der Einrichtungen fordern die evangelischen Träger zudem ausreichende Ruhe- und Schlafmöglichkeiten für die Kinder sowie Kapazitäten für die Zubereitung von warmen Mittagsmahlzeiten und Rückzugsorte für individuelle Förderung wie etwa die Sprachförderung.

Veränderungen vor 2011

Dem enormen Ausbau der Plätze und Angebote müsse zwangsläufig die Finanzierung des Ausbaus der Räumlichkeiten und der erforderlichen personellen Ressourcen folgen. Das erste Jahr mit dem neuen Kinderbildungsgesetz zeige deutlich, dass sich die Tariferhöhungen, Sach- und Betriebskosten mit den derzeit gültigen Pauschalen nicht realisieren lassen.  

Der Abschlussatz: "Wenn das Projekt Kinderbildungsgesetz NRW eine Erfolgsstory werden soll, sind dringend Nachsteuerungen und Veränderungen vor 2011 erforderlich."  

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