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Europäischer Gerichtshof

Nach einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) muss eine Stadt den Verkauf eines eigenen Grundstückes nicht öffentlich ausschreiben, wenn sie den Erwerber lediglich verpflichten will, bestimmte städtebauliche Ziele zur Steigerung der Attraktivität zu erfüllen.

"Ein wichtiger Etappensieg für den Verbraucherschutz", so begrüßt der Präsident der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, Hans-Günter Friese, heute in Münster das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum "Fremdbesitzverbot" für deutsche Apotheken.

Wer ärgert sich nicht gelegentlich über Behörden? Insbesondere die Mitarbeiter des Ordnungsamtes sehen sich oft mit massiver Kritik konfrontiert. Die hat der münstersche Verleger Dr. Wilhelm Hopf jetzt aber deutlich zu weit getrieben. Die Quittung für einen Nazi-Vergleich gab's vor dem Amtsgericht. In Gestalt von 2000 Euro Geldstrafe.
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