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Verwaltungsgericht
Ein Schüler hat kein Anrecht auf Befreiung von einer Schulveranstaltung, auch wenn die Eltern des Kindes aus religiösen Gründen Anspruch auf eine Freistellung anmelden. Das entschied am Freitag das Verwaltungsgericht Münster, das die entsprechende Klage der Erziehungsberechtigten abwies.

"Die Klage wird abgewiesen". Was sich bereits in der mündlichen Verhandlung am 26. November vor dem Verwaltungsgericht abgezeichnet hatte, ist nun auch als schriftliches Urteil vorhanden: Der 24-jährige gebürtige Jordanier ("König von Gievenbeck") wird keine weitere Aufenthaltserlaubnis bekommen.

Die Gebührenrechnung der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWM) wird nicht von jedem Bürger unwidersprochen abgenommen. So wehren sich drei Münsteraner - zum Teil seit Jahren - gegen die ihrer Meinung nach „falsche Kalkulation der Müllgebühren“.

Samer S. kam nicht zu seinem Gerichtstermin am Verwaltungsgericht: Ob er bereits seine neuerliche Freiheitsstrafe angetreten hat oder aus anderen Gründen der Anhörung fern blieb, wusste sein Anwalt nicht.
Er nennt sich selber „König von Gievenbeck“, der nach eigener Wahrnehmung keine Fremdherrschaft in seinem Revier duldet. Ein verurteilter Krimineller, der über die Bevölkerung von Gievenbeck herrscht, wie er selber sagt. Jetzt will er auf dem Klageweg die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis erstreiten.
Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat in der Sitzung des parlamentarischen Innenausschusses vom 29. Oktober auf Nachfrage bestätigt, dass der Gesinnungstest fortgeführt wird, so teilt jetzt der AStA in einer Pressemitteilung mit.

„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster ist ein Teilerfolg“, kommentierte Daniel Sandhaus, Sprecher des grünen Kreisverbandes Münster, jenes aktuelle Urteil, das die umstrittenen Gesinnungstests für Ausländer in ihrer bisherigen Form stoppt.
„Wir nehmen dieses Urteil des Verwaltungsgerichts mit großer Befriedigung zur Kenntnis“, erklärt Grünen-Sprecherin Britta Hegemann. „Dies ist zugleich ein Rückhalt für die Antiatom-Bewegung. Menschen wollen den Ausstieg aus dieser hochsubventionierten Risikotechnologie.“

Nein, die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord-Westfalen muss nicht aus dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) austreten. Das befand jetzt das Verwaltungsgericht Münster und widersprach damit der Klage des Geschäftsführers der Firma Davertwind Thomas Siepelmeyer.

Muss die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord-Westfalen aus dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) austreten? Nach den Vorstellungen des münsterschen Unternehmers Thomas Siepelmeyer, Geschäftsführer der Firma Davertwind, soll morgen früh das Verwaltungsgericht genau dies verkünden.
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