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Fahrradkontrolldienst

[11.07.2008 | HH]
Der 22-jährige Kläger ist zufrieden: Er kann sein Fahrrad weiter am Aufgang zur Radstation vor Münsters Bahnhof parken – mit richterlicher Erlaubnis. Martin Schulze-Werner, Chef des städtischen Ordnungsamtes, ist weniger zufrieden. „Mit diesem Urteil ist uns zwar die Möglichkeit nicht ganz genommen, Räder zu versetzen – aber es grenzt sie auf krasse Fälle ein“.
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