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Berufung
Gegen das Urteil im Prozess gegen den Wohn+Stadtbau-Geschäftsführer Klemens Nottenkemper, das am Mittwoch, 5. Mai, am Amtsgericht Münster gesprochen wurde, will neben dem Verteidiger jetzt auch der Staatsanwalt Berufung einlegen. Die von der Richterin gesetzte Geldstrafe von 16.000 Euro liegt deutlich unter der Forderung des Anklagevertreters.
Er habe lediglich die Beschlüsse des Aufsichtsrates umgesetzt und sei sich keiner Schuld bewusst, versicherte Klemens Nottenkemper, als das Urteil schon gesprochen war. Wegen Untreue muss der Geschäftsführer der Wohn+ Stadtbau jetzt 16.000 Euro zahlen – so hat es das Amtsgericht im Prozess um die „Vergnügungsreisen“ am Mittwoch, 5. Mai, beschlossen.

Wegen „Untreue in vier Fällen“ ist der Geschäftsführer der Wohn+Stadtbau GmbH, Klemens Nottenkemper, am Mittwoch, 5. Mai, am Amtsgericht Münster nach sechs Verhandlungstagen zu einer Geldstrafe in Höhe von 16.000 Euro verurteilt worden. In der Begründung heißt es: „Die Aufsichtsratsfahrten waren sinnvoll, aber nicht notwendig.
Der Senat der Universität Münster hat in seiner Sitzung am gestrigen Mittwoch, 22. Juli, die im Vorfeld in Medienberichten geäußerte Kritik an einem Berufungsverfahren des Fachbereichs Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften zurück gewiesen.

20 neu berufene Professorinnen und Professoren, die zum Sommersemester 2009 ihren Dienst in Forschung und Lehre an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster aufgenommen haben, folgten einer Einladung von Rektorin Prof. Dr. Ursula Nelles zu einem Empfang im Schloss.

An Fachhochschulen sind es 1,2 Jahre, an Universitäten sogar 1,8: Möchte eine deutsche Hochschule eine Professur neu besetzen, vergeht laut einer Statistik des Wissenschaftsrates viel Zeit, bis der passende Kandidat endlich sein Amt antreten kann.

Die Ortsumgehung Wolbeck kann jetzt laut Planfeststellungsbeschluss gebaut werden, die Urteile des Verwaltungsgerichts sind rechtskräftig - nachdem der 11. Senat des NRW-Oberwaltungsgerichts (OVG) mit Beschlüssen vom 20. März 2009 die eingereichten fünf Anträge auf Zulassung der Berufung gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen
abgelehnt hat.
Am 7. November hat das Verwaltungsgericht Münster die Klage der AStA-Referenten Jörg Rostek und Tobias Schmidt gegen den Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Wahl des Hochschulrates im Senat am 6. Februar 2008 abgewiesen. Dagegen legen die Studierenden nun Rechtsmittel ein.

22 Professorinnen und Professoren, die zum Beginn des Wintersemesters an der Universität Münster neu berufen wurden, sind vom Rektorat der Westfälischen Wilhelms-Universität im Schloss empfangen worden.

"Ein tolles Ergebnis" bescheinigte Prof. Dr. Klaus Niederdrenk der Gleichstellungsbeauftragten der Fachhochschule Münster, Annette Moß. „Wir sind gut aufgestellt, auch bei Berufungen“, betonte der Rektor.
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