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Amtsgericht
Gegen das Urteil im Prozess gegen den Wohn+Stadtbau-Geschäftsführer Klemens Nottenkemper, das am Mittwoch, 5. Mai, am Amtsgericht Münster gesprochen wurde, will neben dem Verteidiger jetzt auch der Staatsanwalt Berufung einlegen. Die von der Richterin gesetzte Geldstrafe von 16.000 Euro liegt deutlich unter der Forderung des Anklagevertreters.
Er habe lediglich die Beschlüsse des Aufsichtsrates umgesetzt und sei sich keiner Schuld bewusst, versicherte Klemens Nottenkemper, als das Urteil schon gesprochen war. Wegen Untreue muss der Geschäftsführer der Wohn+ Stadtbau jetzt 16.000 Euro zahlen – so hat es das Amtsgericht im Prozess um die „Vergnügungsreisen“ am Mittwoch, 5. Mai, beschlossen.

Wegen „Untreue in vier Fällen“ ist der Geschäftsführer der Wohn+Stadtbau GmbH, Klemens Nottenkemper, am Mittwoch, 5. Mai, am Amtsgericht Münster nach sechs Verhandlungstagen zu einer Geldstrafe in Höhe von 16.000 Euro verurteilt worden. In der Begründung heißt es: „Die Aufsichtsratsfahrten waren sinnvoll, aber nicht notwendig.
Am vierten Verhandlungstag (Mittwoch, 5. Mai) im Prozess gegen Klemens Nottenkemper, den Geschäftsführer der Wohn + Stadtbau GmbH, soll es am Nachmittag zu einem Urteil kommen. Der Angeklagte gibt sich weiterhin kämpferisch und betont: „Ich fühle mich nach wie vor unschuldig.“

Die Zahl der Kirchenaustritte im Bistum Münster ist im ersten Vierteljahr 2010 im Vergleich zum Vorjahr klar angestiegen: von 1.695 in den Monaten Januar bis März 2009 auf nunmehr 1.851 - bezogen auf den gleichen Zeitraums.

Keine Plädoyers und ebenso wenig ein Urteil gab es am Freitag, 23. April, im Amtsgericht Münster, als der Prozess gegen den Wohn- und Stadtbau-Geschäftsführer Klemens Nottenkemper in den vierten Verhandlungstag ging. Mit zahlreichen Dokumenten versuchte der Verteidiger, seinen Mandanten weiterhin zu entlasten.
Im Prozess gegen den Geschäftsführer von Wohn+Stadtbau, Klemens Nottenkemper, ist am Mittwoch, 14. April, der frühere Aufsichtsrats-Vorsitzende Markus Funk als Zeuge vernommen worden. Der 36-Jährige wurde über Notwendigkeit, Ablauf und Kosten der drei als „Vergnügungsreisen“ bezeichneten Geschäftsfahrten nach Rotterdam, Leipzig und Lübeck befragt.
Der Prozess gegen Wohn + Stadtbau-Chef Klemens Nottenkemper ist am Freitag, 9. April, im Amtsgericht fortgesetzt worden. Auch am zweiten Verhandlungstag hat der Geschäftsführer des kommunalen Unternehmens, der sich wegen angeblicher „Vergnügungsreisen“ des Aufsichtsrats verantworten muss, entschlossen verteidigt. Ein Urteil wurde noch nicht gesprochen.
Weil er eine Demonstration von Abtreibungsgegnern gestört hat, muss sich seit Dienstag, 2. März, ein Mann vor dem Amtsgericht Münster verantworten. Der Angeklagte aus Bielefeld soll vor einem Jahr mit rund hundert weiteren Personen den Protestmarsch in Münsters Innenstadt für längere Zeit blockiert haben.
Wie Jörg Rostek bereits im August, so ist heute Franz-Josef Fink, Behindertenreferent des AStA der Universität Münster, vom Amtsgericht Münster vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen worden.
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