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Kläger
Ein vor dem hiesigen Hauptbahnhof in Münster abgestelltes Fahrrad durfte von der Stadt nicht entfernt werden: Dies hat der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) mit Beschluss vom 30. Januar entschieden und damit ein entsprechendes Urteil des münsterschen Verwaltungsgerichts vom 11. Juli bestätigt. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.

Die Echo-Stattwurst, sie gebührt in dieser Woche dem Mann mit dem unglaublichen Gehör. Anders jedenfalls lässt sich nicht erklären, warum ausgerechnet ein Mensch, der am Düesbergweg wohnt, wachsenden Lärm durch die neue Tribüne im Preußenstadion fürchtet.

"Das Urteil ist für uns schwer nachvollziehbar", sagte Tobias Schmidt, Fachschaftenreferent im AStA, und einer der Kläger heute nach dem Hochschulrats-Prozess.
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