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fristlose Kündigung
Die Halle Münsterland darf den stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden nicht fristlos kündigen. Das hat am Donnerstag, 25. März, das Arbeitsgericht Münster beschlossen. Der fünfköpfige Betriebsrat hatte die Zustimmung zu der Entlassung verweigert. Das städtische Tochterunternehmen wollte diese durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen und scheiterte mit dem Antrag.
Die beabsichtigte fristlose Kündigung des Gesamtbetriebsratsvorsitzenden Eduard Traxmandl-Runge durch den DRK-Blutspendedienst West war nicht gerechtfertigt: Das entschied am Freitag das Landesarbeitsgericht.
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