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Gebührenkalkulation

Die Bezirksregierung hat die 2009 erhobenen Vorwürfe des Münsteraners Oswald Grommes gegen die Gebührenkalkulation der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWM) zurückgewiesen. In einem Schreiben an den Beschwerdeführer stellt sie klar: Der Umgang mit Gebührenüberschüssen und -erhöhung sowie die Verwendung von Zinsen und Gewinnen aus Nebengeschäften seien rechtskonform.

Die Gebührenrechnung der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWM) wird nicht von jedem Bürger unwidersprochen abgenommen. So wehren sich drei Münsteraner - zum Teil seit Jahren - gegen die ihrer Meinung nach „falsche Kalkulation der Müllgebühren“.

Bürger Oswald Grommes lässt nicht locker. Schon gar nicht nach der jüngst angekündigten „saftigen Erhöhung der Abfallgebühren“ von rund 14 Prozent. Die Begründung, dass Gebührenüberschüsse und allgemeine Rücklagen aufgebraucht und der Aufschlag nicht mehr zu verhindern sei, sagt der streitbare Münsteraner, entspreche nicht den Tatsachen.

Unterlassungserklärung bis zum 30. Juli, öffentliche Richtigstellung bis zum 6. August, Briefe an den Vorgesetzten Oberbürgermeister Dr. Berthold Tillmann und an die Bezirksregierung als kommunale Aufsicht mit detaillierter Fehler-Auflistung – der Anwalt der Kläger läutet eine neue Runde im Rechtsstreit um die Kalkulation der Müllgebühren ein.
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