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Urteil
Gegen das Urteil im Prozess gegen den Wohn+Stadtbau-Geschäftsführer Klemens Nottenkemper, das am Mittwoch, 5. Mai, am Amtsgericht Münster gesprochen wurde, will neben dem Verteidiger jetzt auch der Staatsanwalt Berufung einlegen. Die von der Richterin gesetzte Geldstrafe von 16.000 Euro liegt deutlich unter der Forderung des Anklagevertreters.
Er habe lediglich die Beschlüsse des Aufsichtsrates umgesetzt und sei sich keiner Schuld bewusst, versicherte Klemens Nottenkemper, als das Urteil schon gesprochen war. Wegen Untreue muss der Geschäftsführer der Wohn+ Stadtbau jetzt 16.000 Euro zahlen – so hat es das Amtsgericht im Prozess um die „Vergnügungsreisen“ am Mittwoch, 5. Mai, beschlossen.

Wegen „Untreue in vier Fällen“ ist der Geschäftsführer der Wohn+Stadtbau GmbH, Klemens Nottenkemper, am Mittwoch, 5. Mai, am Amtsgericht Münster nach sechs Verhandlungstagen zu einer Geldstrafe in Höhe von 16.000 Euro verurteilt worden. In der Begründung heißt es: „Die Aufsichtsratsfahrten waren sinnvoll, aber nicht notwendig.
Am vierten Verhandlungstag (Mittwoch, 5. Mai) im Prozess gegen Klemens Nottenkemper, den Geschäftsführer der Wohn + Stadtbau GmbH, soll es am Nachmittag zu einem Urteil kommen. Der Angeklagte gibt sich weiterhin kämpferisch und betont: „Ich fühle mich nach wie vor unschuldig.“

Der Streit zwischen Dr. Michael Harengerd, Verpächter der Gaststätte Heidekrug, und deren Betreiberin Elisabeth Schulze Relau ist vorerst beigelegt: In der Verhandlung am Oberlandesgericht Hamm am Mittwoch, 28. April, konnten sich beide Seiten auf einen Vergleich verständigen. Schulze-Relau darf den Betrieb für die kommenden drei Jahre weiterführen.

Nach einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) muss eine Stadt den Verkauf eines eigenen Grundstückes nicht öffentlich ausschreiben, wenn sie den Erwerber lediglich verpflichten will, bestimmte städtebauliche Ziele zur Steigerung der Attraktivität zu erfüllen.
Die Halle Münsterland darf den stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden nicht fristlos kündigen. Das hat am Donnerstag, 25. März, das Arbeitsgericht Münster beschlossen. Der fünfköpfige Betriebsrat hatte die Zustimmung zu der Entlassung verweigert. Das städtische Tochterunternehmen wollte diese durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen und scheiterte mit dem Antrag.
Der Bundesgerichtshof hat heute die Rechte der Gaskunden gestärkt. Sein Urteil: Gaspreise für Privatleute dürfen nicht ausschließlich vom Ölpreis abhängen. Die Richter erklärten damit die so genannte HEL-Preisanpassungsklausel (extra leichtes Heizöl) in Erdgas- Sonderkundenverträgen für unwirksam. Die Versorger müssten die Kosten transparent darstellen, hieß es.

Samer S. kam nicht zu seinem Gerichtstermin am Verwaltungsgericht: Ob er bereits seine neuerliche Freiheitsstrafe angetreten hat oder aus anderen Gründen der Anhörung fern blieb, wusste sein Anwalt nicht.
Er nennt sich selber „König von Gievenbeck“, der nach eigener Wahrnehmung keine Fremdherrschaft in seinem Revier duldet. Ein verurteilter Krimineller, der über die Bevölkerung von Gievenbeck herrscht, wie er selber sagt. Jetzt will er auf dem Klageweg die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis erstreiten.
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