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stellvertretender Betriebsratvorsitzender
[25.03.2010 | ECHO/FBI]
Die Halle Münsterland darf den stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden nicht fristlos kündigen. Das hat am Donnerstag, 25. März, das Arbeitsgericht Münster beschlossen. Der fünfköpfige Betriebsrat hatte die Zustimmung zu der Entlassung verweigert. Das städtische Tochterunternehmen wollte diese durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen und scheiterte mit dem Antrag.
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