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Oberlandesgericht

Der Streit zwischen Dr. Michael Harengerd, Verpächter der Gaststätte Heidekrug, und deren Betreiberin Elisabeth Schulze Relau ist vorerst beigelegt: In der Verhandlung am Oberlandesgericht Hamm am Mittwoch, 28. April, konnten sich beide Seiten auf einen Vergleich verständigen. Schulze-Relau darf den Betrieb für die kommenden drei Jahre weiterführen.

2000 Euro Schmerzensgeld muss die Stadt jetzt nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm an den Münsteraner Oswald Grommes überweisen. Damit gaben die Richter nach zweijährigem Verfahren der Klage des damals 69-Jährigen zumindest teilweise statt, der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ankreidete.
Fast ist man versucht zu fragen, warum dieser Termin vor dem Oberlandesgericht in Hamm überhaupt noch sein musste. Denn was da jetzt als Einigung zwischen einem streitbaren Ehepaar und der Kirchengemeinde Herz-Jesu und St. Elisabeth zustande kam, hätte bereits vor Monaten bei der Verhandlung vor dem Landgericht in Münster erreicht werden können.
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