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Oberverwaltungsgericht

Die Bezirksregierung hat die 2009 erhobenen Vorwürfe des Münsteraners Oswald Grommes gegen die Gebührenkalkulation der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWM) zurückgewiesen. In einem Schreiben an den Beschwerdeführer stellt sie klar: Der Umgang mit Gebührenüberschüssen und -erhöhung sowie die Verwendung von Zinsen und Gewinnen aus Nebengeschäften seien rechtskonform.

Jetzt hat auch das Oberverwaltungsgericht Münster die Klage der Stadtsparkasse Rheine abgelehnt: Sie hatte gegen die Beteiligung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbands an einer Bareinlage zur Erhöhung des Eigenkapitals der WestLB AG in Höhe von 750 Mio. Euro geklagt.

Die Westfälische Wilhelms-Universität Münster darf die Bibliothek des Kommunalwissenschaftlichen Instituts weiterhin mit Videokameras überwachen. Die Videobilder dürfen allerdings nicht generell gespeichert werden.
„Die Wolbecker Ortsumgehung kann kommen. Für viele Menschen, die jahrzehntelang den Belastungen des Verkehrs im Ortskern ausgesetzt waren, leuchtet jetzt das Licht am Ende des Tunnels“, kommentiert der Wolbecker SPD-Ratsherr Kurt Pölling die jüngste OVG-Entscheidung.

Die Ortsumgehung Wolbeck kann jetzt laut Planfeststellungsbeschluss gebaut werden, die Urteile des Verwaltungsgerichts sind rechtskräftig - nachdem der 11. Senat des NRW-Oberwaltungsgerichts (OVG) mit Beschlüssen vom 20. März 2009 die eingereichten fünf Anträge auf Zulassung der Berufung gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen
abgelehnt hat.
Ein vor dem hiesigen Hauptbahnhof in Münster abgestelltes Fahrrad durfte von der Stadt nicht entfernt werden: Dies hat der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) mit Beschluss vom 30. Januar entschieden und damit ein entsprechendes Urteil des münsterschen Verwaltungsgerichts vom 11. Juli bestätigt. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.

Normalerweise wirken sie eher im Verborgenen. Am Nachmittag aber zeigten die Mitglieder der Scientology Kirche in Münsters Innenstadt offen Flagge. Und zwar im wahrsten Sinne des Wortes. Vor dem Rathaus demonstriert die umstrittene Organisation, welche Staaten der Erde sie bereits als reguläre Religionsgemeinschaft anerkannt haben.
Observation rechtens
Sie sind wieder im Gerede – die Scientologen im Lande. Die Auftritte ihres weltweit prominentesten Mitglieds Tom Cruise und gehöriger Nachhall in den Medien haben dafür gesorgt. Am Dienstag wird sich auch das Oberverwaltungsgericht Münster mit der Organisation beschäftigen. Die Frage dort lautet: Darf der Verfassungsschutz Scientology beobachten oder nicht?
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Am 7.7.2010 ist der Umzug in unser neues Zuhause echo-muenster.de (ohne www.) erfolgt. Auf vielfachen Wunsch bleiben die gesamten bisherigen Inhalte weiterhin hier erreichbar:




