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Arbeitsgericht
Die Halle Münsterland darf den stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden nicht fristlos kündigen. Das hat am Donnerstag, 25. März, das Arbeitsgericht Münster beschlossen. Der fünfköpfige Betriebsrat hatte die Zustimmung zu der Entlassung verweigert. Das städtische Tochterunternehmen wollte diese durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen und scheiterte mit dem Antrag.

Der Gütetermin heute vor dem Arbeitsgericht Münster endete ergebnislos. Die Geschäftsführung der Halle Münsterland will weiterhin ihrem stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden fristlos kündigen.
Die Gewerkschaft ver.di wundert sich über die Geschäftsführung des DRK-Blutspendedienstes: Denn die hat Berufung gegen das im Sommer ergangene Arbeitsgerichts-Urteil eingelegt, nach dem die Kündigung des Betriebsrats und ver.di-Funktionärs Eduard Traxmandl-Runge gescheitert war.

Heute hat es die Stattwurst-Jury mit einer wahrhaft blutrünstigen Geschichte zu tun. Es geht um den Blutspendedienst (BSD) des Deutschen Roten Kreuzes. Genauer gesagt: um dessen Geschäftsführer Dr. Helmut Frenzel. Und um Eduard Traxmandl-Runge, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats des BSD Westfalen-Lippe.

Die Vorsitzende Richterin musste gleich mehrfach gut durchlüften, so dick war die Luft, so hoch kochten die Emotionen im überfüllten Sitzungssaal 1 des Arbeitsgerichts in Rheine.

So recht mochte die Richterin am Arbeitsgericht gar nicht verstehen, warum sie im Sitzungssaal II am Alten Steinweg überhaupt mit UKM-Personalchef Peter Plester und der Herzchirurgin Prof. Dr. Sabine Däbritz sowie mit deren Anwälten zusammensaß.
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