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Osterfeuer

Ist das Osterfeuer erst einmal aufgeschichtet, nutzen Spitzmäuse, Vögel und ganz besonders gern auch Igel den großen Stapel, um sich dort häuslich einzurichten. Damit die "Untermieter" nicht zu Schaden kommen, rät das Amt für Grünflächen und Umweltschutz, das Osterfeuer kurz vor dem Anzünden noch einmal gründlich umzuschichten.

Dicke Rauchschwaden über Münster und besorgte Bürgerinnen und Bürger, die sich aufgeregt an die Fachämter wandten: Im vergangenen Jahr wirkten die vielen Osterfeuer wegen der ungünstigen, fast windstillen Wetterlage tagelang nach und bescherten der Stadt schlechte Luft mit hohen Feinstaubkonzentrationen deutlich über dem Grenzwert.

Bäume, Hecken und Büsche dürfen noch bis Ende Februar geschnitten oder "auf den Stock gesetzt" werden. Danach sieht das Bundesnaturschutzgesetz für diese Gehölze eine Schonfrist bis zum 30. September vor. Mit Genehmigung der Stadt, die die Grundeigentümer und Pächter bei der Landschaftspflege unterstützt, darf das anfallende Schnittholz bis zum 15. März verbrannt werden.

Ist irgendwo ein Osterfeuer aufgeschichtet, nutzen Spitzmäuse, Vögel und ganz besonders gern auch Igel den großen Stapel, um sich dort häuslich einzurichten.

Nur noch wenige Tage, dann brennen sie - zum Einbruch der Dunkelheit: die Osterfeuer. Damit der schöne Brauch nicht zur Gefahr für Menschen und Umwelt wird, rät das städtische Amt für Grünflächen und Umweltschutz, grundsätzliche Regeln zu beherzigen.

Ist das Osterfeuer erst einmal aufgeschichtet, nutzen Spitzmäuse, Vögel und ganz besonders gern auch Igel den großen Stapel, um sich dort häuslich einzurichten.
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